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Finanzielle Leistung

gefragt von Fliese08 am 06.08.2009 um 14:11 Uhr

Hallo, ich muß da mal was fragen: Meine Lebensgefährtin (LeGef) hat zur zeit kein eigenes Einkommen, Ist aber bei Ihrer Krankenkasse Freiwillig Versichert. Was hat Sie für möglichkeiten beim AA oder anderes Finanzielle Unterstützung zu beziehen um den Beitrag zur KV nicht mehr vom Kinder- bzw. Erziehungsgeld zu bezahlen. Arbeitslos melden ist aufgrund des Baby´s nicht drin!!! Danke im voraus.

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alonet
beantwortet von alonet am 6. August 2009 14:23
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Arbeitslosengeld 1 kann man beantragen, wenn man auf der Suche nach Arbeit ist und Anspruch darauf hat. Arbeitslosengeld II lann jeder beantragen, der Bedürftig ist, unabhängig davon, ob er/sie auf der Suche nach Arbeit ist (oder in Erziehungsurlaub, wie der Fall sein sollte). Eine Rolle spielt hierbei das Familieneinkommen, d.h. was du verdienst, was sie sonst für Einkommen hat (Erziehungsgeld zählt nicht, Kindergeld u.ä., aber auch die Ausgaben (Miete, Heizung). Wenn Anspruch auf ALG II besteht, d.h. der Bedarf übersteigt das Einkommen, wird die Differenz bezahlt. Das Wichtige dabei ist, dass ebenfalls Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden. Kommt in deinem Fall eine Mitversicherung bei dir nicht in Frage?

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 6. August 2009 21:06

Bis Vollendung des 23 Lebensjahres wäre sie Familienversichert! Gehe davon aus das zumindest noch ein Elterteil lebt !



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