Ich habe vor die Abwrackprämie zu beanspruchen, habe aber noch nicht den richtigen Durchblick. Was muss ich dabei alles beachten?

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/495689
Bei geschickter Verhandlung mit dem Autohändler bekommst du unter Umständen mehr Rabatt beim Neukauf, als die Abwrackprämie ausmacht.
Aber wenn du meine Meinung wissen möchtest, eigentlich aus der Industrieperspektive ist das alles eine massenveräppelung, denn in der Regel würdest du das Geld mit etwas handel auch nachgelassen bekommen.

Überleg Dir vorher, ob Du das beim Neuwagenkauf sagst oder selbst beantragst/abwickelst.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Händler ohne Abwrackprämie Rabatte gewährt (so wie bisher), wenn Du die Prämie ins Spiel bringst jedoch nicht bzw. weniger.

Neues Auto aussuchen, alter wagen muss seit mindestens einem Jahr auf dich zugelassen sein udn über 9 Jahre alt.
Dann kannst Du Dir die Abwrackprämie ab 30.03. sogar reservieren lassen, bis der neue Wagen kommt, wenn du den Kaufnachweis udn den Verschrottungsnachweis hast, bekomst Du Deine 2.500,- Euro

du musst das fahrzeug was du abwracken willst mindesten 1 jahr auf dich gemeldet haben und bekommst die prämie nur in verbindung mit dem kauf eines neuwagens
Es muss kein Neuwagen sein, Mit einem Jahreswagen klappt es auch. Auch ein Jahreswagen vom Firmenangehörigen reicht dazu.
Dein Auto muss mindestens 9 Jahre alt sein. Es muss angemeldet sein und 1 Jahr auf dich zugelassen sein. Bevor du nicht die Prämie beantragt hast auf keinen Fall dein Auto abmelden !!!
das neue Auto muss mind 8 jahre alt sein und das neue Auto von einem deutschen Hersteller gekauft werden. das wäre das wichtigste.
wernilein am 11. März 2009 16:44 falsch..aber sowas..
wfwbinder am 11. März 2009 16:45 der kommentar hätte DH verdient.
9 Jahre deutscher Hersteller ist , es muss in Deutschland gekauft werden es ist egal welche Marke.
meistereder am 11. März 2009 16:46 Doch nicht deutscher Hersteller...
nein, definitiv, deutscher hersteller!!! und 8 Jahre!! Wir haben doch eins gekauft, ich muss es doch wissen.
wernilein am 11. März 2009 16:48 oh,oh,oh..ich sage nichts...
meistereder am 11. März 2009 16:52 Das stimmt nicht. Wenn das Dein deutscher Händler gesagt hat, hättet ihr Euch unabhängig informieren sollen. http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/index.html
Zitat: "Altfahrzeug: Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln." Sonst nix.
Die Prämie von 2.500 Euro wird auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gezahlt, sofern der alte Pkw mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erstmals zugelassen worden ist, mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war und gleichzeitig ein Neuwagen oder Jahreswagen erworben wird. Der Neu- oder Jahreswagen muss mindestens der Abgasnorm „Euro 4“ entsprechen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Umweltpr%C3%A4mie&oldid=57699045
Genau. Und die Prämie kannst Du trotzdem in Eigenregie beantragen!