charlotte am 06.11.2006 um 0:33 Uhr
das Finanzmat möchte sämtliche Belege aus meiner freiberuflichen Tätigkeit der letzten zwei Jahre sehen. Was muss man da beachten, wa kann man falsch machen?
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Was meinem Mann einmal zum Verhängnis wurde: auf seinen Gastronomiequittungen (Rückseite) beschrieb er zwar den Zweck des Treffens mit Anwesenden, jedoch er hätte sich selbst mit erwähnen müssen und er hatte vergessen seine Unterschrift darunter zu setzen! Das FA erkannte die Belege dadurch nicht an und sie wurden nicht berücksichtigt - das war sehr ärgerlich. LG
Ich habe erst später die gesamte Frage gelesen und erkannt, dass es um Gewerbe geht. Die Vorschriften (Pflichtangaben und freiwillige Angaben) für eine "Rechnung" gehen aus dem UStrG hervor. Ob Rechnung oder Kassenbeleg ist hier eigentlich unerheblich. Grundsätzlich wird für jeden gesch. Vorgang ein (Original-)Beleg benötigt.