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Finanzamt will Belege sehen-was beachten?

gefragt von charlottecharlotte am 06.11.2006 um 0:33 Uhr

das Finanzmat möchte sämtliche Belege aus meiner freiberuflichen Tätigkeit der letzten zwei Jahre sehen. Was muss man da beachten, wa kann man falsch machen?


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Reply


Joachim Radünzel
beantwortet von Joachim Radünzel am 6. November 2006 16:20
2x
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  1. Die Belege müssen Originale sein!
  2. In der Regel wird auch erwartet, dass der Empfänger Name und (evtl. Adresse ) zu erkennen ist. Es ist zwar umständlich, aber oft werden einfache Kassen-Belege nicht anerkannt. Auf einer regulären Quittung steht deshalb immer alles Erforderliche.
  3. Im kaufm. Bereich (Firma)ist die Ausweisung der MWST in % und Wert erforderlich.
  4. Aus dem Beleg sollte auch für einen Laien verständliche Warenbeschreibung hervorgehen. Oft hat man Abkürzungen und Fachbezeichnungen, die nicht unbedingt jedem verständlich sind, also auch nicht dem FA-Prüfer.
  5. Im Buchhaltungsbereich (also Firmen) gibt es noch weitere Vorschriften (z.B. Bewirtung, Reisekosten usw. ) Soweit in Kürze mfG Radi
Kommentar von 384c6ca84ef313f331523f2bf6d17570smallJoachim Radünzel am 6. November 2006 16:42

Ich habe erst später die gesamte Frage gelesen und erkannt, dass es um Gewerbe geht. Die Vorschriften (Pflichtangaben und freiwillige Angaben) für eine "Rechnung" gehen aus dem UStrG hervor. Ob Rechnung oder Kassenbeleg ist hier eigentlich unerheblich. Grundsätzlich wird für jeden gesch. Vorgang ein (Original-)Beleg benötigt.


anonym
beantwortet von paulina am 19. Januar 2007 15:53
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Was meinem Mann einmal zum Verhängnis wurde: auf seinen Gastronomiequittungen (Rückseite) beschrieb er zwar den Zweck des Treffens mit Anwesenden, jedoch er hätte sich selbst mit erwähnen müssen und er hatte vergessen seine Unterschrift darunter zu setzen! Das FA erkannte die Belege dadurch nicht an und sie wurden nicht berücksichtigt - das war sehr ärgerlich. LG




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