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Finanzamt Inkasso

gefragt von Volki79 am 30.01.2009 um 23:32 Uhr

Wenn ein Pfändunsbescheid beim Finanzamt vorliegt... mit der Inkassofirma aber vorher schon eine Ratenzahlung vereinbart wurde darf die Inkassofirma bei einem guthaben vom Finanzamt dieses geld einziehen bzw muß das Finanzamt der Inkassofirma dieses geben???Wurde ja eine ratenzahlung vereinbart.....

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Schulden x 996 Inkasso x 268

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 30. Januar 2009 23:33
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Da Du Schulden beim Finanzamt hast und das Inkassobüro diese eintreibt, darf das Guthaben eingezogen werden.

Kommentar von Volki79 am 30. Januar 2009 23:34

Ich habe keine schulden beim Finanzamt woanders......leider rage falsch verstanden

Kommentar von Volki79 am 30. Januar 2009 23:34

Ich habe keine schulden beim Finanzamt woanders......leider rage falsch verstanden


anonym
beantwortet von docbde am 30. Januar 2009 23:36
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Also, gegen dich besteht ein Anspruch, der von einer Inkassofirma eingetrieben wird. Gleichzeitig hast Du Anspüche gegen das Finanzamt (Steuererklärung). Dann kann die Inkassofirma deinen Anspruch auch Pfänden lassen. Ratenzahlung ist eine freiwillige Vereinbarung. Ist also leider rechtens.

Hab ich auch so gemacht, als ich noch Ausstände eingetrieben habe: Raten sind gut, was man direkt hat ist jedoch besser!

Kommentar von Simple_avatar8smallRedBergfee am 30. Januar 2009 23:37

Hab ich ihm auch schon erklärt. d.h.


Smash
beantwortet von Smash am 30. Januar 2009 23:39
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Ja die können das Guthaben beim Finanzamt pfänden, denn sie haben Anspruch auf das Geld, auch wenn Ratenzahlung vereinbart wurde.

Kommentar von Volki79 am 30. Januar 2009 23:42

kann es dennoch möglich sein das sie mir das Geld auszahlen und sich eventuell doch auf eine ratenzahlung einlassen?Was sagen die erfahrungswerte?

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 31. Januar 2009 00:09

Dann verhandle mit Deinen Gläubigern. Die müssten dann den Pfändungsbescheid beim Finanzamt zurückziehe. Ich befürchte die werden das nicht tun. Der Vorgang hat den Gläubigern ja erst mal Geld gekostet. Von Dir haben sie immer noch nichts oder nur wenig, und dann den Pfändungsbescheid aufheben. Dann zahlst Du nicht und die können den ganzen Kram noch mal machen. Nee - das macht keiner.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 30. Januar 2009 23:37
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das werden die da eintreiben und das finanzamt muß das machen...


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 30. Januar 2009 23:33
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