Das Finanzamt hat mein Konto gepfändet.Pfändungsschutz wurde abgelehnt, obwohl ich zur Zeit nur HARTZ IV beziehe! Steuerschuld aus ehem. Selbstständigkeit ( UST ca. 3.700,- €). Was kann ich tun? Widerspruch oder gleich Klage? Kann mir ggf. mein KFZ ( 10 Jahre alt ) gepfändet werden? Wohne auf dem Dorf !

Widerspruch einlegen - persönlich gleich am Montag - direkt beim Finanzamt unter Vorlage der Unterlagen, dass du Hartz4 bekommst.
Sprich mit denen und geh erst raus, wenn die Rücknahme der Pfändung veranlasst ist.
Gegen die Pfändung habe ich beim FA bereits schriftlich mit beigefügter Kopie meines Bewilligungsbescheids der ARGE Pfändungsschuz beantragt. Abgelehnt!!

UST sind Schulden, die sofort pfändbar sind, da das Geld für die UST. nicht dir gehört, sondern immer an die Seite gelegt werden muss. Daher wirst du da wohl keine Chance haben. Wenn du noch nicht einmal in der Lage warst, die UST zu zahlen, hättest du doch Insolvenz anmelden müssen? Alles andere wäre Insolvenzverschleppung und somit strafbar.
Ja, so viel zur Theorie! Als " Einzelkämpfer " in der Firma denkt man eben: es wird schon wieder Berg auf gehen! 7 Jahre selbstständigkeit legt man nicht ab wie ein schmutziges Kleidungsstück! War immer stolz darauf, damals aus der Arbeitslosigkeit ohne Fremdkapital meinen Betrieb zum laufen gebracht zu haben! Die Mehrwertsteuer hat mir meine Kleinkunden aufgefressen!
Ich meine natürlich die Mehrwertsteuererhöhung! Gleichzeitig hat das Vorunternehmen, für dem ich nebenher als Subbi gearbeitet habe, sein Zahlungsziel immer weiter nach vorn geschoben.Bis dann nur noch alle 3 Monate Geld kam!! So kam das eine zum anderen! :-(
Wieselchen am 15. März 2008 16:45 Trotzdem sind UST-Schulden sofort zahlbar. Und gerade dann hättest du Insolvenz anmelden sollen. Der Insolvenzverwalter hätte dir schon geholfen, die ausstehenden Rechnungen schnellstmöglich einzutreiben. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht immer, dass ein Betrieb am Ende auch geschlossen wird. Das entscheidet nach Sichtung der wirtschaftlichen Lage der Insolvenzverwalter.
So weit,so gut, oder besser: so schlecht! Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen! Wie komme ich weiter? FA stellt auf stuhr! Zum einen kann ich keinerlei Zahlungen bargeldlos mehr leisten,( Miete,Vers. usw) und zum anderen wird mir die Bank garantiert in absehbarer Zeit das Konto kündigen, wenn das FA weiterhin aktiv drauf sitzt und die Pfändung nicht wenigstens zum " ruhen " bringt! Anwalt? Gericht?
Wieselchen am 17. März 2008 07:11 Als Allererstes würde ich zum Finanzamt gehen und dort mal ganz lieb und demütig um Aufhebung der Pfändung bitten und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Mit ein bisschen Glück und wenn du auf die Tränendrüse drückst und vor allem Reue zeigst, kann es dir helfen.
Wenn das nicht hilft, kannst du immer noch den Weg zum Anwalt wählen.
Hartz IV darf überhaupt nicht gepfändet werden. Ist eine Sozialleistung. Mein Konto ist auch gepfändet, aber ich bekomme immer problemlos mein Hartz IV-Geld. Einen Antrag bei Gericht habe ich gar nicht gestellt.

Moin Moin! Dein Auto dürfte nicht gefändet werden wenn es zu Erwerbserzielung benötigt wird. Da Du momentan Harz IV beziehst scheint mir das momentan nicht der Fall oder? Gegen eine Kontopfändung kannst Du widerspruch einlegen und erst wenn der abgeleht wird klagen. Du dürftest dafür einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen. Der Anwalt hift Dir dann bei aussicht auf erfolg weiter. Zudem dürfte der Grundfreibetrag sowieso nicht gefpändet werden. Viel Glück!
Da ich ständig auf Arbeitssuche bin,ist ein Fahrzeug hier auf dem Lande notwendig! Sollte ich der ARGE mitteilen, daß ich nicht mehr mobil bin,dann wäre ich auch nicht mehr vermittlungsfähig! Na, und dann?
Unbedingt die Widerspruchsfrist beachten und vorsorglich Widerspruch einlegen, sonst siehst du alt aus.
Das werde ich auf jeden Fall machen!
Sofort Antrag auf einstweilige Anordnung beim Amtsgericht Deines Wohnortes stellen - auch das Finanzamt hat sich an die Gesetze zu halten und den gesetzlichen Pfändungsschutz zu akzeptieren. Hartz 4 ist definitiv unpfändbar!
Mir geht es in erster Linie darum, dass die Pfändung bei der Bank wenigstens ruht! Somit könnte ich wenigstens die notwendigsten Dinge ,wie Miete,Versicherungen und Zahlungen vom Amt verarbeiten. Das Finanzamt teilte mir mit, ich hätte ja die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen jeweils Guthaben aus Sozialzahlungen abzuheben. Aber wie bitte soll ich das Konto schecken ohne Karte??
Auch unabhängig von dieser 7-Tages-Frist kann man den o.g. Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Damit würde die Pfändung aufgehoben werden, weil sie gesetzlich unzulässig ist.
leider hast du kaum chancen denn mit sowas verstehen die keinen spass war auch 3 1/2 jahre selbstständig habe die mehrwertssteuer nicht abgeführt dadurch habe ich auch probleme bekommen und sie haben restlos alles gepfändet wollte eine ratenvereinbarung machen darauf lassen die sich noch nicht einmal ein ! es ist zwar menschenunwürdig aber die sitzen am längeren hebel! gehe am besten schnell zu einem insolvenzberater oder zur schuldenhilfe die erreichen meistens mehr und setzen sich für dich ein