FI Schalter Pflicht?

8 Antworten

Grundsätzlich gilt seit 1.6.2007 für alle Neuinstallationen in Deutschland die Verpflichtung RCD Geräte mit einem 30mA Auslösestrom (früher als FI bezeichnet) für alle Steckdosenkreise (bis 20A, bzw 32A im Freien) die für elektrotechnische Laien zugänglich sind einzubauen. Für Bäder bestand diese Forderung bereits seit 1984 und die aktuel Version der DIN VDE 100 Teil 701 (aus 2002) forder RCD Geräte für alle Stromkreise, ausgenommen fest angeschlossene Wassererwärme.

Für alte Wohnungen gilt der Bestandschutz.

Auch wenn es den Begriff »Bestandsschutz « in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht gibt, so gilt dennoch, dass eine elektrische Anlage, die zum Zeitpunkt Ihrer Errichtung den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen entsprochen hat, in der vorhandenen Ausführung ohne zusätzlich Änderungen weiter betrieben werden darf (sofern sich der Zustand der Anlage nicht durch äußere Einflüsse gefährlich verschlechtert hat). Das gilt auch dann, wenn einzelne Betriebsmittel (einschließlich Kabel/Leitungen und Verteiler) ausgewechselt werden müssen. Und das gilt auch für elektrische Anlagen, die nach den Vorgaben der TGL errichtet wurden. Nur bei Nutzungsänderungen eines Raumes (z.B. ein Wohnraum wird in einen Raum mit Badewanne oder Dusche umfunktioniert oder aus einem nichtleitenden Raum wurde durch Einbau einer Heizung ein leitender Raum) müssen die neueren Normen zur Anwendung kommen.

Siehe dazu: http://www.elektrikforen.de/attachments/din-vde-richtlinien/2306d1248939558-fi-schutz-altbauwohnung-bestandschutz-nullung-rcd.pdf

Kann man nicht besser beantworten... :-)

FI Elektroschutzschalter in jedem Elektrokasten?

für alle, die der Meinung sind, dass sie keinen FI Schutzschalter brauchen.

@danielaRichter, google mal ein bisschen. Seit 2007 ist der FI Schutzschalter Pflicht. Da sollte der Vermieter mal besser nicht am Geld sparen - ansonsten besuchst du mal den Mieterschutzbund.

Hast schon gelesen, daß das nur gilt wenn man an dem Haus was ändert und auch nur dann, wenn's geschieht nach 2007?

Du brauchtst auch keine Sicherheitsgurte einbauen lassen in Autos die älter als Bj.1970 sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen alle Kabel in der Wohnung ausgetascht werden, kannst Dir vorstellen, was das bedeutet für alle Beteiligten?

Warum lässt nicht eine Sprinkleranlage in die ganze Wohnung machen, da bist viel besser abgesichert also ohne?!

Also ich kenne keinen einzigen Fall wo ein von mir Bekannter ums Leben kam, (auch kein Kind, wobei Kinder wirklich nicht mit dem Strom spielen sollten), weil in seiner Wohnung kein FI war und er einen Stromschlag bekam, Du?


das ist eine recht zweischenidige angelegenheit. es gibt zwar den bestandschutz, der ist aber in der regel nach 40 Jahren erloschen. stellt sich die frage, wie es dann weiter geht. eine komplette erneuerung der installation, die die nachrüstung eines FI Schalters im verteiler hier erfordern würde würde bedeuten, dass die wohnung längere zeit unbewohnbar wird und gewaltige folgekosten für die (wieder)renovierung nach sich zieht.

es gibt unabhänig davon die Möglichkeiten, FI Schalter direkt an der Steckdose nachzurüsten. das ist aber nicht ganz bllig. etwa 110 € kostet so etwas. plus einbau!

alternaitv kann man aber auch im oder über dem spiegelschrank einen FI samt dem passenden gehäuse anbringen lassen, das wird dann wesentlich preiswerter.

lg, Anna

FI-Schalter sind keine Pflicht. Für die Sicherheit Deiner Kinder bist Du zuständig. Wir hatten und haben teilweise in den Steckdosen Kindersicherungen, die e für KInder unmöglich machen, die Steckkontakte zu erreichen. Kostet nicht viel und gibt ein gutes Gefühl.

ergänzender Hinweis:

Auch ein 30mA FI Schutzschalter ist kein ausreichender Schutz für ein Kind. Die 30mA sind typisch für eine erwachsene Person bemessen und selbst da besteht Gefahr dass geschwächte Personen einen für sie unverhältnismässig zu großen Stromschlag abbekommen können.

Bei Kindern gelten überhaupt deutlich niedrigere Grenzwerte, die bei einem Zehntel der Werte eines Erwachsenen liegen können. Wesentlich dabei ist, in welcher Phase des Herzschlages es zur Stromeinwirkung kommt. Passiert das in der sogenannten "VULNERABLEN" Phase besteht große Gefahr einer Schädigung.

Nachrüstung ist keine Pflicht. Nur bei Änderungsmaßnahmen an der Hauselektrik muss in diesem Zuge der FI mit eingebaut werden.