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Feuerwerk - Geburtstag meines Vaters, Feuerwerk erlaubt?

gefragt von Bonniehit am 25.12.2008 um 19:18 Uhr

Hallo zusammen !

Am Samstag hat mein Vater Geburtstag. Ich möchte ein kleines Feuerwerk organisieren. Meine Frage: Ist es erlaubt, am Samstag so gegen 17:00 ein etwa 2 Minuten langes Feuerwerk rauf zu lassen? Muss man da irgendwas vorher bei der Polizei melden? Also, meine Eltern wohnen in der Schweiz.

Viele liebe Grüsse ! :-) Euer Bonniehit :-)


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anonym
beantwortet von hannastgt am 25. Dezember 2008 19:23
3x
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Der Antrag kann formlos erfolgen, sollte ca. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und folgende Angaben enthalten:

  • Daten des Antragstellers: Name, Vorname, Straße, Wohnort, Telefon

  • Anlass für das Feuerwerk

  • Standort (genaue Straßenangabe)

  • Zeitraum des Abbrennens (Uhrzeit von-bis)

  • Auftraggeber bzw. Veranstalter

  • Verantwortlicher

  • Datum und Unterschrift

meistens beim Landratsamt.
Quelle: http://www.taucha.de/taucha/module/ll/vv/idx.asp?view=detail&vv_id=56

nur ob es in der Schweiz genauso ist, dazu finde ich leider nichts.

Kommentar von 634ca6f9827bdbc70aabc26864896ba2smallsachab13 am 25. Dezember 2008 19:25

Ist das in der Schweiz auch so ?

Kommentar von hannastgt am 25. Dezember 2008 19:43

Ich habe noch dass hier gefunden : Für das Abbrennen von Feuerwerk kann in der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs keine Bewilligung erteilt werden. Hierfür fehlt auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eine Rechtsgrundlage. Wir laden Sie dennoch ein, uns Ihr Feuerwerk zu melden.
Quelle: http://www.vilters-wangs.ch/contento/portals/0/media//pdf/Feuerwerk-Abbrennen.pdf
hier steht ncoh einiges. Wie es ausschaut muss demnach ein Feuerwerk in der Schweiz nicht angemeldet werden. Mach es am besten wie es die anderen hier schon geschrieben haben: erkundige dich beim zuständigen Polizeirevier, das Ordnungsamt ist Samstag sicher geschlossen, so dass Du dort niemanden erreichen wirst.


Berserker
beantwortet von Berserker am 25. Dezember 2008 19:19
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Solltest Du sicherlich rechtzeitig beim Ordnungsamt anmelden.


sachab13
beantwortet von sachab13 am 25. Dezember 2008 19:23
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Beim Ordnungsamt wirst Du wohl niemanden mehr erreichen bis Samstag !Sprich doch mal mit dem zuständigen Polizeirevier (oder in der Schweiz Gendamerie) darüber. Vielleicht drücken die ein Auge zu ;-)


Tobs2306
beantwortet von Tobs2306 am 25. Dezember 2008 19:20
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Also in Deutschland ist der gebrauch von Feuerwerk nicht vor dem 31.12 16Uhr, soweit ich weiss - erlaubt.

Ich kann dir aber leider nicht sagen wie es in der schweiz ist.

Aber in Deutschland brauchst du dazu eine genehmigung wenn du das nicht am 31.12. machen willst. Dazu kannst du dir beim Ordnungsamt eine Genehmigung holen. Das wird aber leider schon zu spät sein, da das mindestens eine Woche vorher geschehen muss, wenn ich nicht irre


Azubiene
beantwortet von Azubiene am 25. Dezember 2008 19:21
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wie es in der Schweiz ist weis ich auch nicht. Aber in Deutschland. muss man das genemiegen lassen. auf der gemeinde. aber wenn man tolle nachbarn hat dann wird da auch keiner was sagen. denk ich mal


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