Frage von Cokekilla 31.12.2012

Feuerwerk Abbrennzeiten Silvester Bremen 2012

  • Antwort von LuckyStrike96 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.

    (2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs. 1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.

    (3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.

    (4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)

  • Antwort von Glueckwunsch49 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gezündet werden dürfen Klasse-II-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis zum 1. Januar 24:00 Uhr. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung für diese beiden Tage zeitlich beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24). Der Erwerb und die Verwendung sind dabei ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen ab 18 Jahren, vorbehalten. Eine Ausnahme von diesen Regeln bilden all jene Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in die Klasse I eingeordnet wurden. Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig an jedermann ab 12 Jahren verkauft und auch von Minderjährigen verwendet werden (sogenanntes Ganzjahresfeuerwerk). Der Import von Feuerwerkskörpern jedwelcher Art durch Privatpersonen ist in Deutschland seit 2005 eine Straftat.

  • Antwort von danitom 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Woher sollen wir denn das in Bayern wissen.

    Schon mal was von Google gehört?

  • Antwort von istdochegaltom 31.12.2012

    Die Stadt Bremen hat die Zeiten eingeschränkt. Diese findest du hier:

    http://www.bremen.de/buergerservice/amtliche-informationen/30366123

  • Antwort von Liquidy 31.12.2012

    Die typischen Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ohne besondere Erlaubnis nur am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig abgebrannt werden.

    Die Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 (sogenanntes Jugend- oder Tischfeuerwerk) dürfen auch an Kinder ab 12 Jahren abgegeben werden.

    Verkauft und abgebrannt werden dürfen nur Feuerwerkskörper, die eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie das CE-Zeichen haben. Die BAM-Nummer oder das BAM-Zeichen dokumentieren, dass diese Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung geprüft und zugelassen worden sind. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern ohne das BAM-Zeichen stellt eine erhebliche Gefahr für die Benutzer und Personen im Umfeld dar und wird deshalb mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

    Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit dem „kleinen Waffenschein“. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar.

    Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollten zur eigenen Sicherheit und der von umstehenden Personen unbedingt die Gebrauchsanleitungen und allgemeinen Sicherheitshinweise beachtet werden.

    Quelle: http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_33954.html

    Das dürfte fast überall gelten.

  • Antwort von Cokekilla 31.12.2012

    Ich weiß, das es vom 31.12 bis zum 1.1 erlaubt ist aber regional gibt es dort ja Bestimmungen und eben diese möchte ich gerne für Bremen wissen.

  • Antwort von Goldhut 31.12.2012

    am kompletten 31.12. und am am kompletten 1.01. . alles andere ist sinnlos.

    am 31.12. ist sylvester. also logisch das man da feiert. am 1.01. neujahr - noch logischer.

    kein polizist sagt etwas wenn man am 31.12., 12 uhr mittag, einen böller oder eine rakete zündet.

    nur auf deine umwelt achten. wenn eine oma oder ein anfahrendes auto 20 meter entfernt auf dich zukommen, dann wartest du halt noch bis beide 30 meter weg sind. als beispiel.

    nicht gegen personen werfen. nicht in mülltonnen und so werfen.

  • Antwort von pit1959 31.12.2012

    Wie jedes Jahr, ob in Bremen oder Berlin, um 0.00 Uhr rennen sie alle raus und schmeißen die Böller hin.

    Vorher wird angestoßen und in Bremen?

    Vorher ist dumm und weit nachher hat keiner mehr welche!

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