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Feuerwehreinsatz (fehlalarm)

gefragt von Background am 09.06.2009 um 21:29 Uhr

angenommen ich brate etwas in meiner küche und das öl erhitzt sich so stark das es ein feuer ausbricht. geistesgegenwärtig rufe ich die feuerwehr, da feuer in der küche droht auszubrechen. nun habe ich nach dem absetzten einen geistesblitz und bekomme das feuer gelöscht mit mehl. alles gut, feuer aus, aber die feuerwehr rückt an mit einigen fahrzeugen, krankenwagen und auch polizei.

da es ja nun nichts mehr zu tun gibt für die herrschaften ist das jetzt ein fehlalarm? muss ich für kosten aufkommen? oder bin ich nach meinen "eigentlich posetiven vorrausschaunden handeln" raus?

wer trägt die kosten?

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feuerwehr x 278

anonym
beantwortet von Drachentoeter am 9. Juni 2009 21:38
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Feuer mit Mehl löschen tolle Idee da muss die Feuerwehr mal richtig löschen und der Rettungswagen wird für dich auch benötigt bzw. der Notarzt kann gleich den schwarzen Wagen bestellen. Oel- und Fettbrände löscht man mit einer Löschdecke oder einfach Deckel auf den Topf. Jetzt zu deiner Frage in dem Fall musst du nicht bezahlen, da ja ein wirklicher Notfall vorliegt. Es wäre ja auch ganz schön dämlich wenn man bei eine Notruf Angst haben muss auf Kosten sitzen zu bleiben.

Kommentar von Background am 9. Juni 2009 21:39

danke! die erste antwort auf meine frage


LAPDSWAT
beantwortet von LAPDSWAT am 9. Juni 2009 21:33
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Ich denke die Feuerwehr wirst du bezahlen müssen. Du hast ja eine Ursache gesetzt und sie auch gerufen. Aber wenn du es 100 %ig wissen willst, frag bei deinem Feuerwehrstützpunkt nach.

Kommentar von Drachentoeter am 9. Juni 2009 21:49

Nein es muss in einem echten Notfall keiner den Feuerwehreinsatz bezahlen außer bei vorsätzlicher Brandstiftung, die liegt aber in so einem Fall nicht vor.

Kommentar von 0e1e6126a3052489bf1a52121f446009smallLAPDSWAT am 9. Juni 2009 22:10

So, ich habe mal ein wenig recherchiert. Grundsätzlich hast du recht, bei einem richtigen Brandeinsatz braucht er nicht zahlen. Sollte jedoch eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, kann der Einsatz durchaus in Rechnung gestellt werden. Z.B. im Bett geraucht und eingeschlafen, Pfanne mit heißem Fett auf dem Herd und nebenbei telefoniert und nicht auf die Pfanne geachtet. Etc.


damas
beantwortet von damas am 9. Juni 2009 21:32
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also wenn du Feuer mit Mehl löschst brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Dann ist Feuerwehr, Krankenwagen mit Notarzt und Polizei genau richtig vor Ort. Falls dann noch was zu retten ist.

http://de.truveo.com/feuer-mehl/id/2694277227

Kommentar von Background am 9. Juni 2009 21:34

war auch nur ein beispiel... es geht um die kostenfrage wenn ich wie auch immer selbst gelöscht bekomme


oschwab
beantwortet von oschwab am 10. Juni 2009 08:01
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Hallo damas,

der Einsatz wird sicher nicht in Rechnung gestellt, da dies eine Kernaufgabe der Feuerwehr ist.

Um jetzt nicht noch in die Wunde zu drücken, die Du mit dem Löschen mit Mehl hier erzeugt hast, ein anderes probates Mittel zum Löschen (und nicht Explosionsgefährlich) ist SALZ.


anonym
beantwortet von ffwmil am 12. August 2009 13:29
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der meinung bin ich auch zumglück hast du die feuerwehr gerufen hoffentlich auch ein rtw und ein platz im krankenhaus belegt feuer mit mehl löschen wie wärs wenn du den fettbrand mit wasser löschst das wäre aber dan versicherungsbetrug "warmer abriss"

also geh mal zu deiner Feuerwehr und lass dich beraten was man tun sollte oder was man lassen solte wie z.b Fettbrand nie mit wasserlöschen


Feuerwehrfreak
beantwortet von Feuerwehrfreak am 5. Juli 2009 00:31
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gebe mal bei Google Mehlstaubexplosion ein...denn weißt du was passiert wenn du mit mehl feuer löschen willst..:D ne du musst nichts bezahlen..du hast / hättestgenau das richtige gemacht...;-) (abgesehen vom Mehl) :D


FeuerwehrWedel
beantwortet von FeuerwehrWedel am 11. Juni 2009 16:15
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Nein, die Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen musst du nicht bezahlen denn, es war ja ein wirkliches Feuer! (egal ob das Feuer aus oder an ist wenn die Kräfte ankommen)


Baernie
beantwortet von Baernie am 10. Juni 2009 21:37
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Egal, wie Du das Feuer nun gelöscht hättest, der Einsatz würde Dir nicht in Rechnung gestellt werden. Das wäre nur dann der Fall, wenn Du absichtlich Feuer gelegt hättest oder die Feuerwehr nur so zum Spaß alarmiert hättest. Die Kosten trägt in so einem Fall die Gemeinde. Anders sieht das bei einem Verkehrsunfall, einer Ölspur oder einem Fehlalarm einer Brandmeldeanlage. Für diese Einsätze wird der Verursacher bzw. der Besitzer der Brandmeldeanlage zur Kasse gebeten.


anonym
beantwortet von Bluesky71 am 10. Juni 2009 12:45
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Hallo Damas,

ich bin auch der Meinung, das du den Einsatz nicht bezahlen musst.Die Feuerwehr ist laut Brandschutzgesetz des Landes für die Gefahrenabwehr zuständig. Da bei solch einem Feuer auch sehr viel Rauch entsteht werden die Feuerwehrleute auf jedem Fall noch tätigwerden. Deine Wohnung muss mit einem Belüfungsgerät durchgelüftet werden. Den RTW musstdu auch nicht zahlen. Zu Einsätzen dieser Art fahren die Feuerwehren öfter raus. Einsätze wie Kellerauspumpen sind in einigen Gemeinden oder Städten kostenpflichtig. Schönen Gruß und immer schön vorsichtig sein. Thorsten

PS: Nimm lieber eine Löschdecke zum ablöschen. Es gibt auch spezielle Feuerlöscher für Fettbrände.


anonym
beantwortet von BossUwe am 9. Juni 2009 23:03
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Normalerweise müßtest Du den Einsatz nicht bezahlen, es war ja Fahrlässigkeit, anders sieht es bei Vorsatz aus, dann bekommst du eine Rechung. Bei der Nummer mit dem Mehl hast Du mehr Glück wie Verstand gehabt ( schon mal etwas von einer MEHLSTAUBEXPLOSION gehört?)


anonym
beantwortet von kafrmefr am 9. Juni 2009 21:36
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also Mehl solltest Du echt nicht nehmen....Mehl ist wie spiritus in Pulverform...Feuerspucker benutzen es :-)

vorsätzlich einen Fehlalarm auslösen....das kostet

Kommentar von Background am 9. Juni 2009 21:38

ab das ist ja nicht vorsätzlich die gefahr war ja da!? wenn ein verkehrsunfall passiert und jemand ruft nen krankenwagen muss man dafür auch nicht aufkommen

Kommentar von 0e1e6126a3052489bf1a52121f446009smallLAPDSWAT am 9. Juni 2009 21:47

Wer zahlt denn dann den Krankenwagen? Und zu deinem geschilderten Fall, du hast grob fahrlässig gehandelt. Das reicht aus. Wenn du vorsätzlich gehandelt hättest, könnte es teurer werden. Da wird zudem noch geprüft ob du dadurch einen Straftatbestand erfüllt hast.

Kommentar von Drachentoeter am 9. Juni 2009 21:47

Das ist kein Fehlalarm es brennt ja wirklich, der Löschversuch mit Mehl wäre zwar selten dämlich, aber es gibt auch Leute die versuchen das mit Wasser zu löschen was mindestens genau so dämlich ist. Aber auch solche Löschversuche führen nicht dazu das der Feuerwehreinsatz bezahlt werden muss


w1994
beantwortet von w1994 am 9. Juni 2009 21:31
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mit mehl?? das geht nicht und ist gefährlich. du machst dich nicht strafbar.

Kommentar von Background am 9. Juni 2009 21:32

öl löscht man mit mehl, wasser würde es noch mehr entzünden

Kommentar von Background am 9. Juni 2009 21:33

ok, vielleicht auch nicht...

Kommentar von 0e1e6126a3052489bf1a52121f446009smallLAPDSWAT am 9. Juni 2009 21:35

Öl löscht man eigentlich mit Entzug des Sauerstoffes durch abdecken ab. http://www.loeschen.net/fettbrand-oelbrand-loeschen.html

Kommentar von 3443e696921bbfdd6d11e9b7787fe021small19Dennis88 am 10. Juni 2009 17:07

So, weil hier so viele den Mist vom Mehl erzählen, bitte, überzeugt euch selbst, was passiert, wenn Mehl mit Feuer in Kontakt kommt.

http://www.youtube.com/watch?v=mGHYc7ZJZMY die interessante Stelle ist bei ca. 2min 20sek.

Viel Spaß

Kommentar von C6961d2002a9101b0a4a832bfac9be8bsmallFeuerwehrWedel am 11. Juni 2009 16:16

du machst dich nicht strafbar! so ein quatsch! einfach mal fresse halten wenn du keine ahnung hast!


yaomri
beantwortet von yaomri am 9. Juni 2009 21:31
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in dem Fall die Feuerwehr,denke ich mal,die wirst du nach deiner Tat brauchen

Kommentar von Background am 9. Juni 2009 21:36

das war ein beispiel... die frage ist egal wie auch immer ich es gelöscht bekomme was dann ist ? kosten usw


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