Das wird noch ein ganz heißes Thema mit diesem Feuerstättenbescheid. Während dieser Pflichtveranstaltung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister macht sich dieser derart unbeliebt und überhäuft den Kunden mit Papierwerk, dass der Kunde diesen Papiertiger nun noch lieber loswerden möchte, als bisher. Ganz unabhängig davon, ob diese 10 AW für bis zu 3 Feuerstätten den Arbeitsaufwand abdecken, bleibt festzustellen, dass der jeweilige Betrieb ganz enormen nachträglichen Verwaltungsaufwand zu stemmen hat. Automatisch mit Erhalt des Bescheides ist der Kunde verantwortlich dafür, dass Meß- oder Kehr- oder Überprüfungsarbeiten im angegebenen Zeitfenster fachgerecht ausgeführt werden. Eigentlich dürfte sich der Schornsteinfeger dann gar nicht mehr zu irgendwelchen Arbeiten ankündigen. Ein logistischer Horrortrip kommt da auf die Schornsteinfegergesellschaft zu. Wo schon vorher auf vielen Internetseiten die Schwarze Zunft niedergemacht wurde, ist jetzt noch mehr Ärger zu spüren und diese neuen Probleme hat der Schornsteinfeger vor Ort gar nicht verschuldet. Nein, er ist dazu verpflichtet diesen Unmut in der Gesellschaft auch noch zu fördern. Was macht eigentlich die Politik? Die Schöpfer dieser Gesetze und Verordnungen klären den Bürger nicht auf, der Schornsteinfeger vor Ort redet sich den Mund fusselig und trifft fortwährend auf Unverständnis, wenn es gut geht.
Es ist davon die Rede, dass dieser Feuerstättenbescheid zukünftig nur noch auf Anfrage ausgestellt werden soll. Wahrschein gilt diese Novellierung der BundesKÜO und des SchfgHwG dann ab 2013, wenn der Fisch eh vom Tisch ist. Das tut alles so weh.
Bei Kundengesprächen hört man, dass einzelne Gewerke ähnlich umständliche und unverständliche Regelungen neuerdings umsetzen müssen, man hört von Lehrkräften und Kindergärtnerinnen, die im Papierwust ersticken und wozu das Alles?
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