2

Feuerstättenbescheid? 12 Euro für unangeforderten Bescheid...

Frage von Samwerson Samwerson

Wer kann mir sagen, ob es rechtens ist, wenn mir von unserem Bezirksschornsteinfeger ein unaufgeforderter Feuerstättenbescheid zugeht, für den ich 12 Euro zahlen soll?

Ich sehe keinen Sinn in diesem Bescheid, da er nichts festsellt, was nicht ohnehin durch die reguläre Überprüfung bereits festgehalten wurde.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 0
    Antwort von bsmfrankludwig bsmfrankludwig

    Das wird noch ein ganz heißes Thema mit diesem Feuerstättenbescheid. Während dieser Pflichtveranstaltung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister macht sich dieser derart unbeliebt und überhäuft den Kunden mit Papierwerk, dass der Kunde diesen Papiertiger nun noch lieber loswerden möchte, als bisher. Ganz unabhängig davon, ob diese 10 AW für bis zu 3 Feuerstätten den Arbeitsaufwand abdecken, bleibt festzustellen, dass der jeweilige Betrieb ganz enormen nachträglichen Verwaltungsaufwand zu stemmen hat. Automatisch mit Erhalt des Bescheides ist der Kunde verantwortlich dafür, dass Meß- oder Kehr- oder Überprüfungsarbeiten im angegebenen Zeitfenster fachgerecht ausgeführt werden. Eigentlich dürfte sich der Schornsteinfeger dann gar nicht mehr zu irgendwelchen Arbeiten ankündigen. Ein logistischer Horrortrip kommt da auf die Schornsteinfegergesellschaft zu. Wo schon vorher auf vielen Internetseiten die Schwarze Zunft niedergemacht wurde, ist jetzt noch mehr Ärger zu spüren und diese neuen Probleme hat der Schornsteinfeger vor Ort gar nicht verschuldet. Nein, er ist dazu verpflichtet diesen Unmut in der Gesellschaft auch noch zu fördern. Was macht eigentlich die Politik? Die Schöpfer dieser Gesetze und Verordnungen klären den Bürger nicht auf, der Schornsteinfeger vor Ort redet sich den Mund fusselig und trifft fortwährend auf Unverständnis, wenn es gut geht. Es ist davon die Rede, dass dieser Feuerstättenbescheid zukünftig nur noch auf Anfrage ausgestellt werden soll. Wahrschein gilt diese Novellierung der BundesKÜO und des SchfgHwG dann ab 2013, wenn der Fisch eh vom Tisch ist. Das tut alles so weh. Bei Kundengesprächen hört man, dass einzelne Gewerke ähnlich umständliche und unverständliche Regelungen neuerdings umsetzen müssen, man hört von Lehrkräften und Kindergärtnerinnen, die im Papierwust ersticken und wozu das Alles?

  • 0
    Antwort von Storteper Storteper

    Sehr geehrter Samwerson,

    ich bin Bezirksschornbsteinfegermeister (BSM) in Baden-Württemberg und habe, wie alle Kollegen im Bund dieselbe "Ehre", eine Gebühr für den Feuerstättenbescheid zu verlangen (Grundlage: Bundeskehrordnung). In Baden-Württemberg gab es bisher die sogenannte "Gesamtaufstellung" der Gebühr: die Jahresgebühr wurde in Arbeitswerte eingeteilt, an den Kunden geschickt. Einspruch gegen die Gebühr oder Kehrhäufigkeit konnte man als Kunde des BSMs nur beim Landratsamt einlegen. Dieses musste Einsprüche bearbeiten. Das ist nun anders. Wiederspricht der Kunde, ist der BSM quasi die "Behörde". Landet ein Einspruch dann zwangsweise vor dem Verwaltungsgericht, muss er auch im Falle das er unterliegt, für die gesamten Kosten aufkommen. Dies kann mehrere hundert Euro betragen. Die 12 Euro sollen das Risiko abdecken. (Es gefällt uns auch nicht)

    MfG.

    O.D.

  • 0
    Antwort von Schornifeger Schornifeger

    Das ist im Schornsteinfegerhandwerksgesetz so geregelt, dank EU. Der Schornsteinfeger muß dir das Ding bis 2013 zugeschickt haben und dann alle 7 Jahre, auch bei jeder Gesetzesänderung oder neuem Ofen. Und der würde gerne darauf verzichten, wenn er dürfte. Der ist dazu da wenn du einen anderen Schornsteinfeger beauftragen willst, ob das Sinn macht oder nicht. EU eben.

  • 0
    Antwort von Sylvester1981 Sylvester1981

    Hallo, ja die Gebühr ist völlig rechtens. Jeder Bezirksschornsteinfegemeister ist verpflichtet für jedes Haus in seinen kehrbezirk einen Bescheid rauszuschicken und das bis 2013. Bei jeder Änderung (Heizung, kaminofen) ist ein neuer Bescheid auszustellen

  • 0
    Antwort von Quasta Quasta

    Hallo, ich nehme an, dass die ganze Leistung zählt, und der Bescheid dazu gehört. Viele Grüße

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.