Habe morgen unsere Feuerlöscher Wartung. Und der Typ sagte als ich den Termin machte das es seit neusten eine Reglung gibt das man ein Protokoll schreiben muss wo drin festgehalten ist Wo/Wieviel/Welche/Herstellungsjahr. Stimmt das und wie hat so was auszusehen!
Danke für eure Antworten Gruß Siigmal
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Geht es um einen privaten Haushalt oder um eine gewerbliche Anlage? Da gibt es sicherlich Unterschiede!
da gibt es keinen unterscchied ausser wo ein feuerlöschr vorgeschrieben ist.man sollte mit den typen die feuerlöscher in betrieben warten wollen und so tun als wenn sie vom gewerbeaufsichtsamt sind vorsichtig sein.in meinen geschäftjahren habe ich 17 von denen mit der polizei abholen lassen und anzeige wegen amtsanmassung und versuchten betrug angezeigt.

Dieses Protokoll ist meines Wissens der Wartungbericht den der Sachkundige Prüfer schreibt. Ist vorgeschrieben für alle Feuerlöscher, ob die in einer Firma hängen oder in einem Privathaushalt spielt keine Rolle. Der Kunde bekommt nach Beendigung der Wartung diesen Bericht und der Prüfer hat eine Kopie nach der dann auch die Rechnung geschrieben wird. So kann der Kunde sehen ob Arbeiten berechnet wurden die evtll. gar nicht geleistet wurden.

Bei Eurer freiwilligen Feuerwehr werden die wohl die entsprechenden Protokolle haben. Außerdem sollte der Prüfer ebenfalls solche Protokolle besitzen. Das ist sein Problem. Wenn er keine Protokolle hat, kannst Du davon ausgehen, dass ihm auch die Prüfbefugnisse und -kenntnisse fehlen!
Freiwillige Feuerwehren dürfen in Deutschland keine Wartung an Feuerlöschern vornehmen. Zumindest nicht im Gerätehaus oder in Anwesenheit einer Uniform oder Feuerwehrfahrzeug o.ä. Wenn ein Mitglied der FF auch Sachkaundiger nach DIN 14406 Teil 4 ist, darf er das natürlich ausserhalb dieser genannten Gegebenheiten tun.
Nach meiner Erfahrung haben die Mitglieder der FF meisstens Null Ahnung von Feuerlöschern. Von denen habe ich schon oft gehört "bei mir brennts nicht, bin bei der Feuerwehr" (und das schützt schon allein?) oder auch nur "bei mir brennts nicht" (wo gibts denn diese Versicherung? Würde ich sofort abschließen) gehört. Diese Aussagen treffen nicht auf alle Mitglieder der Wehren zu, aber auf die meißten.
Aber der letzte Satz mit den fehlenden Protokollen, das trifft absolut zu.
Diese Protokolle sind mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung Pflicht. Es geht hier um den Druckbehälter des Löschers. Allerdings wie das Wort schon sagt für Betriebe. Für Privathaushalt muss dieses Protokoll also nicht geschrieben werden. Allerdings schreiben gute Brandschutzfirmen auch für Privat entweder einen Bericht oder diese Daten werden auf dem Lieferschein/Rechnung vermerkt.
Wieso? Der Feuerlöscher sollte hier wie da funktionieren und gewartet sein!