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Feuerlöscher Wartung Protokoll?

gefragt von siigmal am 18.10.2009 um 10:49 Uhr

Habe morgen unsere Feuerlöscher Wartung. Und der Typ sagte als ich den Termin machte das es seit neusten eine Reglung gibt das man ein Protokoll schreiben muss wo drin festgehalten ist Wo/Wieviel/Welche/Herstellungsjahr. Stimmt das und wie hat so was auszusehen!

Danke für eure Antworten Gruß Siigmal


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anonym
beantwortet von dodo25 am 18. Oktober 2009 12:39
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Geht es um einen privaten Haushalt oder um eine gewerbliche Anlage? Da gibt es sicherlich Unterschiede!

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 19. Oktober 2009 10:28

Wieso? Der Feuerlöscher sollte hier wie da funktionieren und gewartet sein!


anonym
beantwortet von parisien am 18. Oktober 2009 15:21
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da gibt es keinen unterscchied ausser wo ein feuerlöschr vorgeschrieben ist.man sollte mit den typen die feuerlöscher in betrieben warten wollen und so tun als wenn sie vom gewerbeaufsichtsamt sind vorsichtig sein.in meinen geschäftjahren habe ich 17 von denen mit der polizei abholen lassen und anzeige wegen amtsanmassung und versuchten betrug angezeigt.


DTschoetschel
beantwortet von DTschoetschel am 19. Oktober 2009 07:50
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Dieses Protokoll ist meines Wissens der Wartungbericht den der Sachkundige Prüfer schreibt. Ist vorgeschrieben für alle Feuerlöscher, ob die in einer Firma hängen oder in einem Privathaushalt spielt keine Rolle. Der Kunde bekommt nach Beendigung der Wartung diesen Bericht und der Prüfer hat eine Kopie nach der dann auch die Rechnung geschrieben wird. So kann der Kunde sehen ob Arbeiten berechnet wurden die evtll. gar nicht geleistet wurden.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 19. Oktober 2009 10:31
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Bei Eurer freiwilligen Feuerwehr werden die wohl die entsprechenden Protokolle haben. Außerdem sollte der Prüfer ebenfalls solche Protokolle besitzen. Das ist sein Problem. Wenn er keine Protokolle hat, kannst Du davon ausgehen, dass ihm auch die Prüfbefugnisse und -kenntnisse fehlen!

Kommentar von henner2605 am 16. November 2009 18:20

Freiwillige Feuerwehren dürfen in Deutschland keine Wartung an Feuerlöschern vornehmen. Zumindest nicht im Gerätehaus oder in Anwesenheit einer Uniform oder Feuerwehrfahrzeug o.ä. Wenn ein Mitglied der FF auch Sachkaundiger nach DIN 14406 Teil 4 ist, darf er das natürlich ausserhalb dieser genannten Gegebenheiten tun.

Nach meiner Erfahrung haben die Mitglieder der FF meisstens Null Ahnung von Feuerlöschern. Von denen habe ich schon oft gehört "bei mir brennts nicht, bin bei der Feuerwehr" (und das schützt schon allein?) oder auch nur "bei mir brennts nicht" (wo gibts denn diese Versicherung? Würde ich sofort abschließen) gehört. Diese Aussagen treffen nicht auf alle Mitglieder der Wehren zu, aber auf die meißten.

Aber der letzte Satz mit den fehlenden Protokollen, das trifft absolut zu.


anonym
beantwortet von henner2605 am 16. November 2009 18:14
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Diese Protokolle sind mit der Einführung der Betriebssicherheitsverordnung Pflicht. Es geht hier um den Druckbehälter des Löschers. Allerdings wie das Wort schon sagt für Betriebe. Für Privathaushalt muss dieses Protokoll also nicht geschrieben werden. Allerdings schreiben gute Brandschutzfirmen auch für Privat entweder einen Bericht oder diese Daten werden auf dem Lieferschein/Rechnung vermerkt.


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