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Feuerholz in Nebenkosten inbegriffen?

gefragt von corinne am 30.09.2007 um 20:36 Uhr

Bei meiner Miete sind Nebenkosten inbegriffen. Nun hat mein Vermieter einen Ofen in unsere WOhnung gestellt und will, dass wir das Holz fürs Heizen selber besorgen. Aber die Heizkosten sind in unseren Nebenkosten inbegriffen. Gilt das auch für das Feuerholz? Denn das sind ja eigentlich Heizkosten?


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Reply


anonym
beantwortet von Vinc1 am 30. September 2007 20:49
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Wenn Du eine sogenannte Warmmiete bezahlst, in der die Heizkosten inbegriffen sind, warum solltest Du dann noch zusätzlich Geld für Brennmaterial ausgeben - verstehe ich nicht. Was habt ihr sonst noch für eine Heizung?

Kommentar von corinne am 30. September 2007 20:53

wir haben bis jetzt mit Bodenheizung gehabt, mit welcher wir immer geheizt haben. Unsere Vermieterin will aber Geld sparen und hat uns jetzt einen Ofen in die WOhnung gestellt. Jetzt wird die Bodenheizung erst im richtig kalten Winter eingestellt und bis zu diesem Zeitpunkt müssen wir mit dem Ofen heizen.

Kommentar von Vinc1 am 30. September 2007 21:59

Ich gebe Hunley Recht, das ist eine Änderung der Mietbedingungen! Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Ihr mit dem Ofen alle Räume beheizen könnt, oder?

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 30. September 2007 22:24

Danke. Auch wenn der Ofen für alle Räume reichen würde ist es ein großer Komfortverlust.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. September 2007 20:38
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also mir ist völlig neu, dass sich der Vermieter um Brennmaterialen für normale Öfen kümmert..das ist doch nun Privatsache und hat mit Heizkosten eigentlich nichts zu tun..


anonym
beantwortet von Regenmacher am 30. September 2007 20:40
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In den Nebenkosten werden mit Sicherheit die Heizkosten nicht enthalten sein, denn wenn ihr eine Heizung hättet, brauchtet ihr keinen Ofen.

Also müsst ihr das Brennmaterial (Holz, Kohle, Braunkohlenbriketts) selbst anschaffen.

Kommentar von corinne am 30. September 2007 20:44

wir haben eine Bodenheizung und bis anhin war das Heizöl inbegriffen

Kommentar von Regenmacher am 30. September 2007 20:56

Das sind doch wohl zwei Paar Schuhe. Das eine ist die Bodenheizung, die zentral befeuert wir. Und das andere ist ein zusätzlicher Ofen für Holz & Co.

Wenn ihr mit der Wärme der Fußbodenheizung nicht zufrieden seid, dann müsst ihr das Holz auf eigene Kosten kaufen, oder ihr lasst es sein.


anonym
beantwortet von rama25 am 30. September 2007 23:06
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Deine Vermieterin will sich mit einem ganz üblen Trick Geld sparen. Ob zentral befeuert oder einzeln ist vollkommen egal. Fakt ist, daß Du eine Pauschale für eine warme Wohnung zahlst und der Vermieter dafür sorgen muß, daß Du eine hast. Ob er mit Holz, Öl, Gas oder getrocknetem Kuhdung heizt, kann Dir vollkommen egal sein, Hauptsache es ist warm in der Bude. Es ist ja nicht so, daß Du mit der Bodenheizung nicht mehr heizen willst, sondern nicht mehr kannst! Für die Übergangszeit wird Euch nun ein Holzofen hingestellt nach dem Motto: "Wenn Du's warm haben willst, dann heiz gefälligst mit Holz. Die normale (und vertraglich vereinbarte) Heizung schalte ich erst ein, wenn ich denke, daß es kalt genug ist." Dein Vermieter muß Dir jedenfalls in ausreichender Menge Holz zur Verfügung stellen. Weiterhin kannst Du Mietminderung geltend machen, da eine Bodenheizung Vertragsgegenstand war und keine kombinierte Heizung (Boden/Holz) mit Selbstbeteiligung. Weitere rechtliche Auskunft erhälst Du beim örtlichen Mieterverein.


Hunley
beantwortet von Hunley am 30. September 2007 21:50
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Zu Deinem Kommentar von Vinc1: Ich halte das mindestens für einen Mietminderungsgrund bzw. einen Grund, sofort auszuziehen. Schließlich hast Du eine Wohnung mit Zentralheizung gemietet und keine mit Ofenheizung. Vergleiche da mal die Mietpreise miteinander, die Wohnungen mit Einzelöfen kriegst Du geschenkt. Ein Vermieter ist verpflichtet, eine Heizung ab einer gewissen Außentemperatur einzuschalten, (auch ein grundsätzlicher Betrieb ab z. B. Oktober ist unzulässig wenn der September schon kalt ist). Wenn der Vermieter sparen will und mit Holz heizt ist das seine Sache, nicht Deine.
Außerdem hast Du doch einen Heizungszähler und zahlst sowieso Deinen Anteil den Du verbrauchst. Da würdest Du ja doppelt zahlen müssen, einmal in den Nebenkosten als Vorschuß und dann nochmal Holz oder Kohlen.
Stell ihm ein Ultimatum und geh dann zum Mieterschutzbund. Man darf sich nicht alles gefallen lassen.




Kommentar von Vinc1 am 30. September 2007 22:01

Wäre ein Zähler für die Heizung vorhanden, wäre es ja einfach. Dann könnte die Vermieterin kalt vermieten und die Nebenkosten nach Verbrauch abrechnen.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 30. September 2007 22:18

Trotzdem sind die Kaltmieten für Wohnungen mit Zentralheizungen viel höher als die mit Holzöfen. Und wenn der Vermieter pauschal abrechnet heißt das noch lange nicht daß man kein Recht auf die Heizung hat. Weil zahlen tut man dafür, ob nach Verbrauch oder pauschal.

Kommentar von Vinc1 am 30. September 2007 22:31

Das ist richtig. Die Vermieterin möchte hier auf Kosten ihrer Mieter sparen!!!




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