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Feuerholz aus dem Wald holen?

gefragt von sumebe am 23.02.2008 um 18:47 Uhr

Bei unserem heutigen Ausflug durch den schoenen Schwarzwald sind mir jede Menge PKWs aufgefallen, die am Straßenrand parkten. Die Besitzer selbiger waren ein Stück im Wald rein fleissig beim Holz hacken und sägen, um das dann in Kofferraum und Anhänger zu laden. Und da waren nicht nur untergefallene Äste dabei.

Nach Mitarbeitern der Forstwirtschaft sah das nicht aus.

Die Frage: Darf man sich für den heimischen Kamin einfach im Wald bedienen oder benötigt man dafür eine Genehmigung? Wie sieht es mit dem Zerlegen und Mitnehmen von eh schon gefällten Bäumen aus?

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freizeit x 40.013 wald x 301 feuerholz x 8 forstamt x 3

mitra54
beantwortet von mitra54 am 23. Februar 2008 18:51
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Vielleicht habe diese Leute ganz offiziell das Holz beim Förster gekauft. Du darfst nich einfach Holz aus dem Wald mitnehmen.

Kommentar von sumebe am 23. Februar 2008 19:00

So dachte ich mir das auch, danke sehr!


claude5
beantwortet von claude5 am 23. Februar 2008 18:53
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Däumchen für meine Vorredner, muss man nicht mehr viel zu sagen.

Was glaubst Du denn? Die gefällten Bäume am Wegesrand liegen nicht deshalb schon fertig gesägt da rum, nur damit jemand seinen Kamin damit bestücken kann. Wälder werden von der Forstwirtschaft betrieben - das kostet Geld und damit wird auch Geld verdient. Nimmst Du Dir so ein Bäumchen mit (oder irgendwer anders), so ist das Diebstahl...

Kommentar von sumebe am 23. Februar 2008 19:01

Naja, das dachte ich mir auch. Aber bei der Invasion, die wir heute beobachtet haben, kamen wir doch ans Zweifeln. Danke sehr!


fattina
beantwortet von fattina am 23. Februar 2008 18:52
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Mein Arbeitskollege hat gerade einen Schein geamcht, der ihn berechtigt, bestimmte (vom Förster markierte) Bäume zu fällen oder bereits gefällte Bäume zu zerlegen. Der Kurs ging über mehrere Tage und er hat damit eine Lizenz erworben. Also: ohne so eine Lizenz geht, glaub ich, gar nix.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 23. Februar 2008 18:53

du kennst ja echt hammer Leute ;o)

Kommentar von Simple_avatar8smallfattina am 23. Februar 2008 18:56

Wieso? Was an der Antwort ist falsch???? Beziehungsweise was meinst Du mit Deinem Kommentar????

Kommentar von sumebe am 23. Februar 2008 19:00

Cool, was es alles gibt. Danke sehr!


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 23. Februar 2008 18:48
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Ohne Genehmigung geht in Deutschland nix !!

Kommentar von sumebe am 23. Februar 2008 19:00

Auch wahr, haette ich mir gleich denken koennen. ;-)


elmara
beantwortet von elmara am 23. Februar 2008 20:15
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Nach einer vorher abzulegenden Prüfung (Brennholzführerschein) muss man sich einen Berechtigungsschein z. B. beim Forstamt kaufen und kann dann Bäume fällen in einem ausgewiesenen Gebiet. Es gibt auch noch gegen Berechtigungsschein die Erlaubnis, Abfallholz bis zu einer bestimmen Größe vom Boden aufzusammeln (also hier darf man nicht fällen). Ich nehme an, das ist billiger, vielleicht kostenlos?? http://www.waldbauernverband.de/html/brennholzschein.html


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 23. Februar 2008 19:13
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Diese Leute haben dem Forstamt vorausbezahlt und sind berechtigt, das Holz nach Hause zu transportieren.


anonym
beantwortet von Atalan am 16. Februar 2009 11:28
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Eine Genehmigung, um Brennholz zu machen ist rechtlich unabdingbar. Ungefragt Holz abzufahren wäre schlicht und ergreifend Diebstahl. I.d.R. wird nach Absprache mit dem Waldbesitzer (für Privatwald) oder dem betreuenden Förster (im Staats- und im Lörperschaftswald)eine bestimmte Fläche zugewiesen, bei der die zu entnehmenden Bäume ausgezeichnet (farbig angesprüht/getupft)sind. Die sollen dann i.d.R. im Rahmen einer sog. Durchforstung entnommen werden. I.d.R. wird verlangt, das Holz aufzuschichten, (meist 1 m lange Roller/Stammstücke/Scheite)um den Entgelt leicht herleiten zu können. Die Kosten für ein Ster (= 1m x 1m x 1 m geschichtetes Holz) schwnakt in einem weiten Bereich in Abhängigkeit von der Sortimentsqualität (Nadelholz/Laubholz/ Leseholz, Astholz, Stammholzroller etc,)--> zw. 5,-€ und 40 oder 50 €/Ster und unter der Voraussetzung, dass das Holz selbst "herausgemacht" wird, ist i.d.R. alles möglich (zumindest derzeit in Bayern)


anonym
beantwortet von Forstinvestor1 am 9. März 2008 12:43
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Holzmitnahme aus dem Wald ist Diebstahl. Grundsätzlich ist für Holzbeschaffung von Privatleuten immer das Forstamt der einfachste Weg, um an preiswertes Brennholz zu kommen: Dort fragt man nach einem Holz-Sammelschein, Selbstwerber-Schein oder nach aufgearbeitetes Brennholz. Die Unterschiede: Der Holz-Sammelschein (oder Sammelschein, Leseschein) berechtigt den so genannten Selbstwerber zum Sammeln von Holz, das nach einem Einschlag übrig geblieben ist (Krone, Teller, Reststücke, Kleinstämme). Man bekommt für einen bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Gebiet zum sammeln zugewiesen. Wer sich für so was entscheidet, benötigt eine Motorsäge (mit MS-Führerschein), Sicherheitsausrüstung, Holzfuhrhaken (Sapie) und einen stabilen Bollerwagen.

Aufgearbeitetes Brennholz: Hierbei handelt es sich um an die Waldstraßen gerücktes Rundholz in 4 bis 6 Meterlänge. Man kann mit dem PKW oder LKW bis an den Holzstapel heranfahren und aufladen. Es wird lediglich eine Motorsäge zum auf Länge schneiden benötigt. Der Preis ist jedoch höher als beim Leseschein, dafür gehen grössere Mengen aber deutlich schneller.

Ich warne jedoch vor diesen Möglichkeiten: Waldarbeit ist das gefährlichste Hobby Deutschlands. Jedes Jahr verletzt sich jeder dritte Waldarbeiter, bei Berufsunfällen führen sie unangefochten.

Als Geldanlage ist Wald in Deutschland übrigens relativ gering rentabel. Dazu wachsen Bäume hier zu langsam. Ich empfehle deshalb Laien immer: Gartenbäume verheizen und ansonsten Holz lieber kaufen.

Das Geld lieber in einen nachhaltigen Tropenwald investieren. Der Tropenholzindex „NCREIF Timberland Property Index" erzielte über 15 Prozent Rendite jährlich. Neutrale Infos zu tropischen Geldanlagen unter Google 1) 3Sat und "Holz als Geldanlage" 2) Handelsblatt "Mein Freund, der Baum" 3) Spiegel Baumsparkasse 4) Manager Magazin "HOLZ ALS ANLAGE"


anonym
beantwortet von dasMimi am 23. Februar 2008 19:56
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In Baden-Württemberg kann man sogenannte "Flächenlose" ersteigern, das sind vom Forstamt zugewiesene Waldabschnitte .Die darin gekennzeichneten Bäume darf man umsägen und als Feuerholz (oder was uch immer ;-) )nutzen.


anonym
beantwortet von trendbote am 24. Februar 2008 08:02
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.. noch ein Hinweis: Im projekt www.baldwald.de kann man Baumpatenschaften erwerben. In einigen Jahren werden zudem Bäume für´s Fällen verkauft.


anonym
beantwortet von Rogald am 24. Februar 2008 01:08
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Geh zum Forstamt. Selber Bäume fällen darfst du eher nicht. Es geht um die Aufarbeitung bereits gefällter oder gefallener Bäume. Hol dir einen Leseschein (Hessen)


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