Handle ich illegal wenn ich in der "Öffentlichkeit" ein kleines Feuer entfache? Jetzt nicht lachen oder beanstanden bitte, die Frage ist ernst gemeint wenn auch nicht so wie sie rüberkommt.
Ich möchte ein paar kleine Erinnerungsstücke aus Papier verbrennen (um mit etwas abzuschließen, das ist hier aber nicht Thema). Ich kann das ja schlecht in meiner Wohnung machen, sonst hab ich ja bald eine Rauchvergiftung, deswegen möchte ich rausgehen, in der Nähe meines Hauses fließt ein kleiner Fluss durch einen großen Betonkanal. Der ist wenn kein Hochwasser herrscht, bzw. Schneeschmelze den Fluss ansteigen lässt für die Öffentlichkeit frei zugänglich. Dort spazieren z.B. oft Leute mit ihren Hunden. Ich möchte dort runterlaufen weil dort alles aus Beton ist, sprich nichts brennt ab und dort läuft auch Nachts niemand durch die Gegend.
Handle ich dabei Strafbar und falls ja, wird das mehr als ein "Verwarnungsgeld" ?
Und nein, ich möchte die Sachen nicht einfach wegwerfen, hört sich komisch an, aber die haben halt Symbolwert und für meine "Verarbeitung der Sache" möchte ich sie verbrennen.

wenn du was verbrennen willst braucsht du ne genehmigung oder machst das so darfst dich aber net erwischen lassen

In unserem Bundesland darf man von Oktober bis März Gartenabfälle verbrennen!!!
hab keinen garten, trotzdem danke
peterunddoris am 4. November 2009 21:02 Sollte ja auch als Anregung meinerseits helfen.

besorg dir irgendwo nen eimer aus metall oder so (auf jedenfall kein plasik) und verbrenn das zeigs im garten (falls vorhanden).
hmmm ich kann in den wohnhausgarten gehen. das müsst passen. okay. guat. läuft. freu mich schon drauf hrhrhr