Feuchte Stelle auf der Betonsohle im Keller des Neubaus
Nachdem das Fensterproblem immer noch nicht ganz ausgestanden ist (siehe anderer Post), gibt es ein erneutes Problem. Unser Keller ist ein aus Porenbeton gemauerter und mit Bitumendickeschichtung abgedíchteter Keller. Eine beflieste Drainagefolie leitet das Wasser in die Drainage. Das Wasser wird aus dem Pumpensumpf in das Ragenwassernetz abgeleitet. So weit, so gut. Zumindest bis gestern. Da regnete es stark, es fiel die Pumpe aus und ich habe heute nun eine feuchte Stelle auf dem Rohbeton (Sohle) gefunden. Die Wände sind trocken. Es scheint unter der Sperrbahn hindurchzukommen, die die Sohle vom Mauerwerk trennt. Allerdings gibt es auch ein Fenster über der Stelle. Aber wie gesagt, sind die Wände trocken. Mein Bauleiter ist noch eine Woche in Urlaub. Ich habe die Pumpe nun mal abgestellt um das Wasser am Keller aufzustauen.Oder ist das eine doofe Idee? Sonst wüsste ich nicht rauszufinden ob es Regenwasser oder Wasser aus dem Erdreich ist. Kann das Aufstauen negative Folgen haben?
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.......... "Die Stadt hat mir das Einleiten des Drainwassers in das Regenwassernetz gestattet" ......, in Ordnung, dass ist dann so und korrekt, wenn Sie dort ageschlossen haben. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass die Dränage sodann auch gegen Rückstau zu sichern ist, gegen Rückstau aus dem städtischen Abwassersystem. Das kann über eine Rohrschlaufe erfolgen, die hinter die Dränagenpumpe in Richtung städtisches Kanalsystem dazwischen eingebaut wird, oder über die Dränagenpumpe selbst, sodann diese über eine derartige Funktion verfügt!
..."Der Pumpensumpf ist ein Brunnen vor dem Haus, also außerhalb des Gebäudes" ..... schön, dann ist ja alles in Ordnung!
...... "Ist es nicht Teil 4?" ........ Doch, wenn Sie es so ausgeführt haben, wie Sie es beschrieben haben, dann ist es DIN 18195 Teil 4! Abdichtung nach DIN 18195, Teil 6, Abschnitt 8, wenn es drückendes Wasser ist und Teil 9, wenn es zeitweise aufstauendes Sickerwasser ist, was es aber denn dann ja bei einer funktionstüchtichtigen Anlage bei Ihnen bzw. an Ihrem Grundstück in beiden Fällen nicht ist!
........."Der Arbeitsraum wurde mit wasserdurchlässigem Füllsand verfüllt, unter der Sohle ist eine Kiesschicht und es ist eine Ringdrainage angelegt. Wenn es Teil 4 wäre, dass wäre die Abdichtung scheinbar korrekt. Durch den Ausfall der Pumpe wurde es zu drückendem Wasser." ...... Genau!
......"Dafür ist die Abdichtung ( Bitumendickbeschichtung, Dämmung, beflieste Noppendarinbahnen) nach DIN 18195, Teil 4 nicht ausgelegt."....... Vor der Abdichtung muss nach DIN 18195 eine Schutzschicht sowie eine Gleitschicht angeordnet sein! Noppenbahnen vor der Dränplatte angeordnet ziehen die Dränplatte nach unten während dem Verfüllvorgang, so dass diese Dränplatten sich dann unter Umständen -je nach Konstruktion- in die Hohlkehle eindrücken können und es denn dann dort zur Unterschreitung der Schichtdicke von z. B. einer Bitumendickbeschichtung kommen, was Undichtigkeiten zur Folge haben kann.
......"Ist das Problem also nicht die Abdichtung, sondern nur die Pumpe?"..... Wie schon beschrieben ist es vielleicht ggf. mitunter auch die Abdichtung aufgrund der fehlenden Gleitschicht! -
Achso, und hier wurde es auch schon behandelt. http://www.bau.net/forum/keller/2892.htm#1270865924
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Eine Dränage kann und darf entsprechend der Regelwerke nur dann verlegt werden, wenn eine Vorflut vorhanden ist. Die Definition des Begriffes Vorflut ergibt aus der DIN 4095, die besagt, See, Meer, Flutgraben, Bach, Fluß, offenes Gewässer etc.. Gibt es keine Vorflut, ist das anfallende Dränwasser auf dem Grundstück zu verrieseln, insofern dies möglich ist. Ist dies nicht möglich, ist der Keller als schwarze Wanne auszubilden. Abdichtung nach DIN 18195, Teil 6, Abschnitt 8. Weiterhin ist es verboten, Dränwasser ins Haus zu leiten und von dort aus mit einer Pumpe, weiter zu befördern. Derartige Konstruktionen erfreuen die Versicherung im Schadenfall, weil Sie dann sicherlich ggf. nur eingeschränkt für den entstandenen Schaden aufkommen nuss oder gleich gar nicht. Desweiteren ist es der Regel entsprechend ebenfalls verboten Dränwasser in den Kanal einzuleiten, was durch die Komunen und deren Richtlinien zur Entwässerung eines Hausgrundstückes meist ebenfalls noch unterstützen. Hier wurde das Thema auch schon des Öfteren behandelt. Schauen Sie mal dort rein. http://www.bau.net/forum/keller/2897.htm#1270734547
Kommentar von McSchuett 29.12.2012 -
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In dem Buch "Leitfaden zum vernünftigem Bauen und renovieren....." Interna Verlag Buchnummer ISBN 978-3-939397-82-3 wird genau erklärt, wie ein Keller gebaut werden muss. Die Pumpe abzustellen und Wasser in den Keller zu lassen wird das Problem vervielfachen. Die Ringdrainage muss deutlich (mindestens 300mm !!) unterhalb des Kellerbodens liegen, das Rohr muss einen ausreichenden Durchmesser haben und in Kies (!) liegen. Das Drainagerohr muss dann in den tieferliegenden Sumpf fließen und wird dann abgepumpt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist es ein grober Baufehler und die Drainage wertlos. Falls Drainage und Sunpf richtig gebaut sind, wird selbst bei einem Überlauf des Sumpfes das Wasser nicht durch die Kellerboden ziehen. Das größte Märchen, was offenbar nicht auszurotten ist, ist der unerschütterliche Glaube unserer Baumeister an die Wirksamkeit der Sperrfolie.
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Hallo, ich halte es zunächst mal für eine riskante Sache zur Probe mal die Pumpe abzustellen.
Aber grundsätzlich: Du brauchst eine Pumpe um den Keller dauerhaft von Stauwasser zu befreien? Hast Du in einen Sumpf gebaut ?
Wenn das Erdreich da so feucht ist, kann das Wasser auch direkt durch die Bodenplatte drücken.
Kommentar von McSchuett 28.12.2012Nicht Sumpf, sondern aufstauendes Sickerwasser. Ich habe noch nie gehört, dass Wasser durch Beton sickern kann. Halte ich auch für eher zweifelhaftes Halbwissen deinerseits. Unter der Sohle ist aber auch noch ein Kiesbett. Warum hälst du es für eine riskante Sache, die Pumpe abzuschalten?
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coole sache.