Ssmith89 am 08.08.2009 um 23:00 Uhr
Ein Bekannter von mir wurde festgenommen, weil er bei einer Schlägerei in unmittelbarer Nähe war. Darf die Polizei ihn festnehmen und über Nacht dabehalten obwohl es keine Beweise dafür gibt, dass er die Tat begangen hat? Gibt es in Deutschland nicht sowas wie Beweislast? Oder muss er beweisen , dass er es nicht war? Wie läuft das?

Klar, die vorläufige Festnahme ist durchaus möglich. Auch ohne Beweise. Nur natürlich kann das die Polizei nicht willkürlich machen. Es muß schon ein begründeter Verdacht vorliegen.
Bis zu 24 Stunden dürfen dich die Cops einbuchten...
Eindeutig: Gefahr im Verzug!!!!
Kr4bat am 9. August 2009 00:03 Quark
Zunächst einmal - die vorläufige Festnahme ist die schwerere Maßnahme, das ist einfach eine Festnahme.
Und es muss hierbei nichts sofort bewiesen werden, der dringende Tatverdacht reicht aus, ein Verdacht ist noch längst kein Beweis.
Dieser Verdacht kann begründet werden beispielsweise duch Übereinstimmung oder Ähnlichkeit des Aussehens mit einer Beschreibung eines Täters.
Anders würde es ja bei vielen Straftaten auch keinen Sinn machen, wenn man erst Beweise haben müsste. Bis man die hat, ist der Täter längst über alle Berge, daher muss man bereits einen Verdächtigen dingfest machen können, quasi sich dessen sichern, bis man Beweise hat.
Wie lange und wen man fästhält, entscheidet zunächst vor Ort der Polizeibeamte als Ermittlungsbeamter der Staatsanwaltschaft (und darf das auch entscheiden), kurz darauf wird hierzu jedoch bereits eine richterliche Anordnung eingeholt, muss gar eingeholt werden, das bedeutet, eigentlich entscheidet die Polizei das nur sehr kurz, der Richter ist der, der das eigentlich zu entscheiden hat. Wenn der Richter hierzu nein sagt, darf der Festgenommene auch wieder gehen.

Lies mal § 127 StPO ;-)
DerTroll am 8. August 2009 23:07 der Jedermannsparagraph ist garnicht mal so auf die Polizei bezogen
sachab13 am 8. August 2009 23:08 Das kommt auf den Absatz an ;-)
PepsiMaster am 9. August 2009 10:00 Jedermannsparagraph bezieht sich lediglich auf den Absatz 1 ...

Man darf festgenommen werden; auch ohne Beweise. Ob man 'ne Strafe bekommt, ist wieder 'ne andere Sache. Wenn er unschuldig ist, wird er auch wieder gehen dürfen müssen.
Nachtrag! (Mein Kommentar wurde gelöscht!)
Zumindest muß ein Anfangsverdacht vorliegen. Einfach so geht nicht. Die bloße Anwesenheit am Tatort reicht defintiv nicht aus!
Ssmith89 am 8. August 2009 23:40 :-(
Wie lang kann "vorläufig" denn dauern?
bis zum nächsten Tag. Danach kann er nur länger eingesperrt bleiben, wenn dies der Haftrichter beschlossen hat.
Beschwerde ist zulässig, allerdings ist ein guter Anwalt angeraten, den er hoffentlich auch gleich angerufen hat - dieses Recht steht ihm zu.
Sollte er falscherweise festgenommen worden sein und war er so weit vom Geschehen weg, dass er fahrlässig fehlerhaft festgenommen wurde, lässt sich eine Entschädigung erstreiten.
unsinn für sowas gibts keine entschädigung.