fester Arbeitsvertrag Kündigung nur halbjährlich möglich?
Hallo,
ist ein Arbeitsvertrag rechtens, wenn man nur zum Halbjahr (30.06 oder 31.12) kündigen kann? Der Arbeitsvertrag wird erst noch geschlossen.
4 Antworten
Die arbeitsvertragliche Vereinbarung längerer Kündigungsfristen und anderer Kündigungstermine als der gesetzlichen nach BGB § 622 ist möglich, wobei aber - wie schon in der Antwort von KuarThePirat erwähnt - die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht länger sein darf als die Frist bei der Kündigung durch den Arbeitgeber.
Klar, dass die hier genannten Kündigungstermine nicht gerade arbeitnehmerfreundlich sind!
Wenn diese Einschränkung auch für den Arbeitgeber gilt, dann kann so ein Arbeitsvertrag rechtens sein. Wichtig ist nur, dass nicht der Arbeitnehmer nur zum Halbjahr kündigen darf, der Arbeitgeber aber jeden Monat.
Generell kann jeder Verträge abschließen, wie er will, wenn dabei gesetzliche Mindeststandards nicht unterlaufen werden.
Wenn sich beide Vertragspartner einig sind, ist (fast) alles möglich.
Wenn sich beide Vertragspartner einig sind, ist (fast) alles möglich.
Ja, dann ist sogar möglich, was rechtlich eigentlich nicht erlaubt ist - nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter! Es wird nur dann schwierig, wenn in einem solchen Fall einer der beiden auf sein (dann nur vermeintliches) "Recht" pochen will.
Ja. Niemand zwingt dich zu unterschreiben.
Niemand zwingt dich zu unterschreiben.
Eine etwas einfältige Antwort, denn nicht alles, was ein Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag unterschreibt, ist alleine deshalb schon rechtsverbindlich!