Hallo
eine alleinerziehende Mutter möchte ein Fernstudium anfangen - die Immatrikulation erfolgte bereits. Bis jetzt hat sie HARTZIV bekommen - kann sie weiter mit der staatlichen Stütze rechnen?
BaföG steht ihr nicht zu!
Grüße
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...nein. der antrag auf bewilligung muss vor antritt der bildungsmaßnahme geschehen. oder meinst du hartz 4? klar bekommt sie weiter h4, aber wie will sie von den paar kröten ein fernstudium finanzieren? versteh ich nicht

da hätte sie sich vorher schlau machen sollen...
k.A. vielleicht hat sie auch gemacht

ja und nein... die arge muss feststellen ob das studium für den arbeitsmarkt profitabel ist. dass muss man denen ganz hart und zielgerecht beweisen können, dann kriegt man auch ein fernstudium bezahlt.
wie kommst du auf solchen schwachsinn? sie will ja nciht das studium bezahlt bekommen, sondern weiter leistungen beziehen. fernstudium wird keiner förderung unterzogen.

klar kann sie das aber ohne finanzspritze von aa^^hätte sie vorher beantragen sollen.
das ist so ein spezieller fall, da kann dir bestimmt nur dein berater vom arbeitsamt helfen. ich finds gut, daß du dich nicht dem hartz "ergibst" und dich gehen läßt. ich wünsche dir jedenfalls alles gute und drück dir die daumen, daß du die sache für dich gut regeln kannst
nein! Wenn man studiert bekommt man nie sozialleistungen. Man muß entweder das Studium beenden oder auf Sozialhilfe verzichten. Ansonsten würden 90 Prozent aller Studenten Hartz4 bekommen
sie ist kein student, sie macht ein fernstudium.

Macht sie das Fernstudium in Voll- oder in Teilzeit. Macht sie es in Teilzeit, könnte sie durchaus einen Vollzeitjob nebenher ausüben. Bei einem Vollzeitstudium ist es sicher Ermessenssache.
Ich denke, davon ist es abhängig, ob sie weiter H4 bekommt. Warum bekommt sie denn kein Bafög?
wenn du ein fernstudium machst, dann gehört das zu deinen freizeitaktivitäten. du bist weiterhin in der lage dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen u. tagsüber zu arbeiten u. abends deine aufgaben zu erledigen. darauf ist dieses studium sicher ausgelegt. somit wirst du weiter deine leistungen erhalten u. bist auch nicht verpflichtet der arge über deine hobbies irgendwelche dinge zu erzählen.
rechtegb
bei einem Studium bekommt man mit Sicherheit keine Hartz4-Leistungen mehr!
.. es ist ein fernstudium und wenn die davon nichts wissen bekommt sie doch ihr geld weiter. nur das studium wird nicht vom amt bezahlt!
"wenn sie nichts davon wissen..." Man ist verpflichtet korrekte Angaben zu machen, und dazu gehört auch das Studium. Ansonsten kann es passieren, daß rückwirkend sämtliche Leistungen zurückbezahlt werden müssen. Sie steht der ARGE ja durch das Fernstudium nicht in vollem Umfang zur Verfügung!
... lassen wir doch 5e mal gerade sein. und bei einem fernstudium steht man sehr wohl in vollem umfang dem arbeitsmarkt zur verfügung. wo ein wille da ein weg.
mismid: so ein quatsch, he erhält weiter leistungen nach dem sgb2 da das fernstudium freizeitaktivität ist. sie steht der arbeitsvermittlung weiter zur verfügung.