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Fernstudium und HARTZIV

gefragt von AlWid am 28.09.2009 um 9:32 Uhr

Hallo

eine alleinerziehende Mutter möchte ein Fernstudium anfangen - die Immatrikulation erfolgte bereits. Bis jetzt hat sie HARTZIV bekommen - kann sie weiter mit der staatlichen Stütze rechnen?

BaföG steht ihr nicht zu!

Grüße


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akademikus
beantwortet von akademikus am 28. September 2009 09:37
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...nein. der antrag auf bewilligung muss vor antritt der bildungsmaßnahme geschehen. oder meinst du hartz 4? klar bekommt sie weiter h4, aber wie will sie von den paar kröten ein fernstudium finanzieren? versteh ich nicht

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 28. September 2009 09:46

rechtegb

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. September 2009 10:02

bei einem Studium bekommt man mit Sicherheit keine Hartz4-Leistungen mehr!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 28. September 2009 10:06

.. es ist ein fernstudium und wenn die davon nichts wissen bekommt sie doch ihr geld weiter. nur das studium wird nicht vom amt bezahlt!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 28. September 2009 10:09

"wenn sie nichts davon wissen..." Man ist verpflichtet korrekte Angaben zu machen, und dazu gehört auch das Studium. Ansonsten kann es passieren, daß rückwirkend sämtliche Leistungen zurückbezahlt werden müssen. Sie steht der ARGE ja durch das Fernstudium nicht in vollem Umfang zur Verfügung!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 28. September 2009 10:13

... lassen wir doch 5e mal gerade sein. und bei einem fernstudium steht man sehr wohl in vollem umfang dem arbeitsmarkt zur verfügung. wo ein wille da ein weg.

Kommentar von jumba am 29. September 2009 11:54

mismid: so ein quatsch, he erhält weiter leistungen nach dem sgb2 da das fernstudium freizeitaktivität ist. sie steht der arbeitsvermittlung weiter zur verfügung.


fraukausw
beantwortet von fraukausw am 28. September 2009 09:34
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da hätte sie sich vorher schlau machen sollen...

Kommentar von AlWid am 28. September 2009 09:36

k.A. vielleicht hat sie auch gemacht


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 28. September 2009 09:39
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ja und nein... die arge muss feststellen ob das studium für den arbeitsmarkt profitabel ist. dass muss man denen ganz hart und zielgerecht beweisen können, dann kriegt man auch ein fernstudium bezahlt.

Kommentar von jumba am 29. September 2009 11:55

wie kommst du auf solchen schwachsinn? sie will ja nciht das studium bezahlt bekommen, sondern weiter leistungen beziehen. fernstudium wird keiner förderung unterzogen.


Exotime
beantwortet von Exotime am 28. September 2009 09:39
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klar kann sie das aber ohne finanzspritze von aa^^hätte sie vorher beantragen sollen.


anonym
beantwortet von rosenstrauss am 28. September 2009 09:39
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das ist so ein spezieller fall, da kann dir bestimmt nur dein berater vom arbeitsamt helfen. ich finds gut, daß du dich nicht dem hartz "ergibst" und dich gehen läßt. ich wünsche dir jedenfalls alles gute und drück dir die daumen, daß du die sache für dich gut regeln kannst


Mismid
beantwortet von Mismid am 28. September 2009 10:00
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nein! Wenn man studiert bekommt man nie sozialleistungen. Man muß entweder das Studium beenden oder auf Sozialhilfe verzichten. Ansonsten würden 90 Prozent aller Studenten Hartz4 bekommen

Kommentar von jumba am 29. September 2009 11:56

sie ist kein student, sie macht ein fernstudium.


Fernstudi
beantwortet von Fernstudi am 28. September 2009 20:16
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Macht sie das Fernstudium in Voll- oder in Teilzeit. Macht sie es in Teilzeit, könnte sie durchaus einen Vollzeitjob nebenher ausüben. Bei einem Vollzeitstudium ist es sicher Ermessenssache.
Ich denke, davon ist es abhängig, ob sie weiter H4 bekommt. Warum bekommt sie denn kein Bafög?


anonym
beantwortet von jumba am 29. September 2009 11:57
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wenn du ein fernstudium machst, dann gehört das zu deinen freizeitaktivitäten. du bist weiterhin in der lage dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stehen u. tagsüber zu arbeiten u. abends deine aufgaben zu erledigen. darauf ist dieses studium sicher ausgelegt. somit wirst du weiter deine leistungen erhalten u. bist auch nicht verpflichtet der arge über deine hobbies irgendwelche dinge zu erzählen.


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