Frage von MrKrebs 09.08.2012

Fernstudium steuerlich absetzbar?

  • Hilfreichste Antwort von SGD 16.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo MrKrebs,

    ist die Teilnahme am Fernlehrgang für Sie eine Weiterbildung im ausgeübten Beruf, können Sie die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.

    Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:

    1. Studiengebühren
    2. Prüfungsgebühren
    3. Seminargebühren
    4. Fachliteratur
    5. Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
    6. Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
    7. Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
    8. Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)

    In welcher Höhe diese Abzüge berücksichtigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Um sicher zu sein, können Sie sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.

    Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren oder über eventuell anfallende Seminarkosten stellen wir Ihnen gerne jederzeit aus.

    Herzliche Grüße

    Evelyn Tarabekos vom SGD-Kundenservice

  • Antwort von DerHans 09.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du kannst es als Ausbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgabe absetzen. Wenn es sich um eine Fortbildung für deinen jetzigen Beruf handelt, sind es vorweg genommene Werbungskosten, die dann auch zu einem Verlustvorttrag für das nächste Jahr führen können.

  • Antwort von savante 09.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Fernstudium bei der SGD ist steuerlich absetzbar und kann als Weiterbildung in Sonderausgaben abgesetzt werden. Ich würde an deiner Stelle einen Steuerberater fragen, der weiß es ganz genau! Alles Gute und viel Erfolg in der Schule! LG

  • Antwort von ThomBer 09.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Gebühren für das Erststudium steuerlich abgesetzt werden dürfen, aber ich glaube, dass damit nur die wirklichen Gebühren gemeint sind, die so ca. 270 € pro Semester an einer öffentlichen Uni betragen. Kosten für privates Studium, was ja mehrere tausend Euro kostet, erkennt Finanzamt wahrscheinlich nicht an. Wenn du mehr erfahren solltest, wäre ich für ne Info hier dankbar.

  • Antwort von guinan 09.08.2012

    Ich würde es bei Werbungskosten eintragen.

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