Ich habe folgendes Problem. Ich bin bei dem Ferninstitut Klett (gehört aber der ILS an) wo ich grad das Abi nachmache. Da ich aber mit denen überhaupt nicht zufrieden bin, auch schon was z. T. die Benotung anbelangt etc. und andere Gründe, wollte ich den Vertrag wie die normal vorschreiben kündigen. Aufgrund meiner finanziellen Situation (Hartz IV) habe ich mit denen eine Stundung vereinbart. Ich zahle noch weniger, als andere und nun heißt es von der ILS, das ich wenn ich kündige, aber dennoch weiter zahlen müsse bis ins Jahr 2010. Ich frage mich langsam, ob das rechtens ist. Ich finde bei denen KEINE Klausel oder so im Vertrag und im Internet auch nicht, das man die Gebühren die man monatlich bezahlen muss (immerhin 58,50 -Euro) bis ins Jahr 2010 weiter zahlen soll und ich bin ja dann gar nicht mehr bei denen und würde quasi umsonst weiter zahlen. Ich wollte auch den Lehrgang wechseln, ging bei der anderen Schule ohne Probleme und die rechnen das aber auch nicht an und ich müsste dann für 2 Kurse bezahlen, wofür ich das Geld gar nicht habe. Ich bin langsam ziemlich gefrustet, weil ich da nicht so einfach aus den Vertrag komme. Wer hat ähnliche Erfahrungen mit dem Verein gemacht und würde es was bringen, in der Sache einen Anwalt einzuschalten? Bei meiner Premiere-Sache damals bin ich auch nur mit Anwalt rausgekommen. Bin langsam tierisch angenervt und sauer.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Du hast einen Vertrag geschlossen. Nun sind beide Seiten verpflichtet, sich daran zu halten!!! Mir ist nicht ganz klar, wo die andere Seite sich nicht an die Verpflichtungen gehalten hat. Anscheinend sind sie sogar bei der Bezahlung besonders kulant gewesen.
Es reicht nicht, wenn Du sagst, dass Du unzufrieden bist. Begruende es mit guten Argumenten und mahne schriftlich an, dass es sich innerhalb einer sinnvollen Frist bessern muss. Das machst Du per Einwurfeinschreiben. Falls Deine Forderungen gerechtfertigt sind und erst wenn die (Nach-)Besserung nicht eintritt, kannst Du ausserordentlich kuendigen.
Zur Bezahlung: Es wird eine gewisse Vertragslaufzeit in Deinem Vertrag genannt sein. Was steht da genau? Wieviel hat sich rueckwirkend bereits an Schulden aufgebaut?

Vielleicht verstehe ich es ja falsch - aber so wie ich es lese, zahlst Du geringere Gebühren und dafür für einen längeren Zeitraum.
Wenn Du jetzt kündigst, sind also die bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung angefallenen Gebühren zu zahlen - und wenn Du halt bisher nur einen geringeren monatlichen Betrag zahlst, kann das auch in die Zukunft gehen, denn die Leistung dafür hast Du ja schon erhalten. Wie bei einer Lieferung mit Ratenzahlung: Den neuen Schrank (oder was auch immer) bekommst Du sofort geliefert, musst aber die nächsten zwei Jahre dafür zahlen.
das ich jederzeit kündigen kann, steht drin, aber halt nichts über diese Stundungsverträge. Im Momment ärgert mich das echt maßlos.
Wenn Du jederzeit kuendigen kannst: Was hat sich aktuell an Schulden aufgebaut?