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Fernseher kaputt weil Leiter hineingestürtzt! Übernimmt Haftpflicht oder Hausrat?

gefragt von memzero am 31.08.2009 um 11:24 Uhr

Habe letzte woche eine Spinne von der Decke holen wollen, habe die Leiter genommen, mit dem rechten Fuß auf dem Sideboard dem linken auf der Leiter wegen platzmangels, weil der Pc auf dem Sideboard steht und die Wohnung sehr klein ist. In dem augenblick sprang die Katze auf das Sideboard und haute mit ihren Krallen auf meinen rechten Fuß, wodurch ich erschrocken diesen wegzog, und mit dem linken die Leiter in den Fernseher stieß.


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jason808
beantwortet von jason808 am 31. August 2009 11:26
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Nein! Währe ja echt g e i l wenn die Versicherung alles übernehmen würde was ich Zuhause schrotte :D

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 31. August 2009 15:35

echt jason? du willst lachen was die elektronik angeht ist es auch möglich bei einigen versicherungen ;)


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. August 2009 11:26
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Dafür kommt keine Versicherung auf.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 31. August 2009 15:13

DAS IST EINE FALSCHE AUSSAGE!!!!! DU KENNST ZWAR VIELLEICHT KEINE, ABER VERSICHERBAR WÄRE ES


anonym
beantwortet von docbde am 31. August 2009 11:27
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Weder noch!

Die Haftpflicht übernimmt nur Schäden, die du anderen schuldhaft zufügst, jedoch keine bei dir selbst oder einem in häuslicher Gemeinschaft lebendem Familienmitglied. Gefälligkeiten sind bei den meisten auch ausgeschlossen, da der andere ja einen Mehrwert hat, wenn Du ihm hilfst (falls die Spinne z.B. bei deiner Freundin war).

Die Hausrat zahlt nur bei Feuer, Rohrbruch oder Einbruchdiebstahl.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 31. August 2009 11:27
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Das glaubt dir wohl keine Versicherung! Tolle Story!


LieberGott
beantwortet von LieberGott am 31. August 2009 11:27
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Weder Haftpflicht noch Hausrat.

Gründe:

  1. Es ist wohl Dein eigener TV, daher zahlt die Haftpflicht nicht

  2. Wäre es ein fremdes gerät, zahlt sie wegen grober Fahrlässigkeit nicht (rechter Fuß auf dem Sideboard)

  3. Hättest Du Dir den TV wieder verdienen können, wenn Du diese witzige Szene aufgenommen hättest....ich hätte das gern gesehen :-)

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 31. August 2009 15:13

der kann ja einen REPLAY machen ;) wird bestimmt gut


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 31. August 2009 11:28
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Das ist Pech.Weder die eine noch die andere Versicherung wird für den Schaden zahlen.


Volker99
beantwortet von Volker99 am 31. August 2009 11:28
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Also, die Haftplicht übernimmt es auf keinen Fall, da diese nur bei Schäden gegenüber Dritten eintritt, also wenn du jemand Fremden den Fernseher kaputtgemacht hast. Hausrat geht nur bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Du wirst also für den Schaden selbst aufkommen müssen.

Kommentar von Fb12e77a829ad1747feb098162501728smallLieberGott am 31. August 2009 11:30

Es war ja quasi Vandalismus...


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 31. August 2009 14:56
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"... wodurch ich erschrocken diesen wegzog, und mit dem linken die Leiter in den Fernseher stieß..." = Lügenmärchen von Baron von Münchhausen. Das geht nicht gleichzeitig, außer Du schwebst gerade.

Übrigens da zahlt keine dieser Versicherungen.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 31. August 2009 15:12
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DIESEN SCHADEN ZAHLT DIR WEDER DIE HAUSRAT NOCH DIE HAFTPFLICHT ZAHLT NICHT DA TIERE WIE KATZE, ZU DEINER HAFTPFLICHT GEHÖREN! FÜR EINE KATZE IST KEINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG MÖGLICH! haftpflicht würde nur zahlen wenn der schaden dritter gegenüber entstanden ist

so haftpflicht zahlt nicht weil der schaden durch keine verischerte gefahr entstanden ist, sprich feuer, einbruch, wasser, diebstahl, usw.

DIE EINZIGE VERSICHERUNG DIE ES ZAHLEN WÜRDE WO AUCH EIGENVERSCHULDUNG MIT DRINNEN IST im versicherungsumfang...... eine ELEKTRONIKVERSICHERUNG haben aber nicht alle VERSICHERER, dass andere wäre die haftpflicht eines dritten, dann würdest aber versicherungsbetrug begehen, was ich dir persönlich nicht raten würde, weil es eh raus kommt


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