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Fernabsatzgesetz auch bei Reiserücktrittversicherungen ?

gefragt von schleuss am 09.10.2007 um 18:56 Uhr

Habe einen Flug im Internet gebucht und gleichzeitg den gesetzten "Haken" für die Reiserücktrittversicherung übersehen. Wollte die EUR 20,- nicht bezahlen müssen und habe tags darauf per Fax (Sendebericht habe ich noch) in der Zentrale der Versicherung widerrufen. Mittlerweile ist meine Kreditkarte aber mit dem Betrag für Flug und Versicherung belastet.

Nach Aussage der Versicherung würde diese jetzt nur "auf Kulanz" und bei Einreichung diverser Kopien erstatten.

Ist das wirklich nur auf Kulanz möglich ? Reisen fallen (als Ausnahme) meines Wissens nicht unter die Widerrufsfrist gem. Fernabsatzgesetz. Ist eine Reiserücktrittv


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Luise
beantwortet von Luise am 9. Oktober 2007 19:01
1x
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Tust Du Dir wegen 20 €, die vielleicht sogar noch sinnvoll angelegt sind so eine Bürokratie an? Schlecht scheint es Dir ja nicht zu gehen, wenn du rumfliegen kannst. Buch es unter Erfahrungswert und leg Dich entspannt aufs Sofa und genieße das Leben.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 9. Oktober 2007 19:04

DH und ohne Widerrede..wenn ich mir überlege, wekche Aufwand ich habemir das Geld zurückzuholen..das sind mehr als 20 Euro..also mal wieder : wer lesen kann ist klar im Vorteil..

Kommentar von schleuss am 10. Oktober 2007 10:26

Vielen Dank für die Lebenshilfe, aber mich interessiert es aus reiner Neugier, ob die Versicherung auch als Reise (und damit als Ausnahme) gilt, oder eben nicht. Hat jemand (vielleicht auch Luise und andreas48) noch einen wirklich hilfreichen Tipp in der Sache ?



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