Frage von maschek 02.08.2011

Ferialjob schichtarbeit mit 15?

  • Antwort von aslan1995 02.08.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    as Jugendschutzgesetz unterscheidet zwischen Kindern (bis 15 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre). Sofern Du noch zur Schule gehst, gelten für Dich die Vorschriften für Kinder.

    Jobben darfst Du erst ab 13 Jahre. Nur arbeiten innerhalb der Familie sind schon früher erlaubt.

    Für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren gilt: Für einen Job benötigst Du die Genehmigung Deiner Eltern. Du darfst nicht mehr als 2 Stunden am Tag arbeiten und dies nicht vor der Schule oder nach 18 Uhr. Diese Regeln gelten auch in den Ferien.

    Erst wenn Du 16 Jahre alt bist, darfst Du einen regulären Ferienjob annehmen und im Jahr vier Wochen arbeiten.

    Zählst Du schon zu den Jugendlichen (15 - 18 Jahre) und musst nicht mehr zur Schule gehen, gelten für Dich andere Regeln: Acht Stunden Arbeit am Tag bei 40 Stunden in der Woche sind genehmigt. Die Arbeitszeit darf aber nur zwischen 6.00 h und 20.00 h liegen.

  • Antwort von AmokStyle100 02.08.2011

    ja ich glaub man darf auch erst ab 6 uhr abeiten

  • Antwort von Manni9999 02.08.2011
  • Antwort von Boeseronkel96 02.08.2011

    Nach deutschen Recht dürftest du in keiner der beiden Schichten arbeiten!

  • Antwort von aslan1995 02.08.2011

    du darfst erst ab 6 uhr arbeiten und im monat höchstens 40 stunden arbeiten

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