Wenn man sein Auto in der hauseigenen Tiefgarage parkt, zu der nur die Anwohner mittels Schlüssel Zutritt haben, darf man seine Fenster beim Auto einen Spalt offen lassen, damit die Luft ein wenig zirkulieren kann, oder zahlt die Versicherung im Schadensfall dann auch nicht?
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Das ist grobe Fahrlässigkeit und man riskiert dadurch seinen Versicherungsschutz!

Ja sicher darfst Du das Fenster Deines Autos offen lassen. Ich würde nur nichts wertvolles drin rumliegen lassen, denn die Versicherung zahlt sicher nicht, ob auf der Straße, oder in einer Tiefgarage. Aber verboten ist es auch nicht!!!

aus der Bezeichnung "Anwohner" vermute ich mal, daß es nicht ganz privat ist. Da kommen alle möglichen Leute vorbei. Und wenn da solltest du schon das Fenster zu machen. So werden sicher auch die Versicherungen argumentieren.
Ich würde das Fenster nicht offen lassen, meine Eltern haben ihr Auto in einer ähnlichen Garage in einem gutsituierten Wohnhaus und trotzdem wird da versucht zu klauen etc.

Wenn ein Dritter in die Garage kann, ist es grobe Fahrlässigkeit und im Falle eines Schadens verweigert die Versicherung die Zahlung.
Das Fenster einen Spalt offen stehen zu lassen, hat doch mit dem Versicherungsschutz nichts zu tun. Ein potentieller Einbrecher knackt das Auto mit oder ohne offenstehenden Fensterspalt sowieso in kürzester Zeit.

Mal abgesehen davon, dass die Anwohner wohl nichts klauen würden, kann es trotzdem passieren, dass sich ein Fremder einschmuggelt, wenn das Garagentor noch nicht geschlossen ist, da es ja immer einen Moment lang offen bleibt. Wenn dann was passiert heißt es sicherlich, dass Du damit rechnen mußtest und deshalb nichts bekommst.

Man kann sogar seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn man in der geschlossenen Einzelgarage die Autofenster offen oder die Türen nicht abgeschlossen hat, da ein Einbrecher dadurch ohne Schwierigkeiten Zugang zum Auto bekommt. Also kann es bei einer Tiefgarage nicht anders sein.