italianlady0 am 18.10.2009 um 9:59 Uhr
Mir ist was richtig dummes passiert, und zwar:
Ich wollte das Fenster von der Eigangstür unseres Mehrfamilienhauses auch von aussen putzen. Also habe ich den Hebel nach oben gezogen und wollte es öffnen, dabei ist der Rahmen mit dem Glas runter gefallen und kaputt gegangen. Ich wusste nicht dass man es vorsichtig abnehmen muss, sonder dachte dass es sich wie ein normales Fenster öffnen lässt.
Meine Frage ist nun: Zahlt dass meine Haftpflichtversicherung, oder die der Vermieterin, oder muss ich es selbst bezahlen?
Das ist ein Schaden gegenüber einem Dritten und es zahlt Deine Haftpflichtversicherung. Melde es aber sofort und nicht erst nach der Reparatur.
Deine Haftpflicht aber informiere deinen Vermieter, vielleicht ist er ja nett ;)

die haftplicht macht das schon, drum steigen auch stets die beiträge.
Bevor ich den Schaden der Versicherung melde, würde ich erst kompetente Unterstützung in Anspruch nehmen.Hilfe findest hier http://www.schadensberatung24.de
Ja,das zahlt dein Hausratsversicherung in der offendlich ein Glasversicherung enthalten ist
Es handelt sich um die Hauseingangstüre, nicht um eine Wohnungstüre, also Haftpflicht und nicht Hausratversicherung.