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Fenster von der Eigangstür kaputt gemacht

gefragt von italianlady0italianlady0 am 18.10.2009 um 9:59 Uhr

Mir ist was richtig dummes passiert, und zwar:

Ich wollte das Fenster von der Eigangstür unseres Mehrfamilienhauses auch von aussen putzen. Also habe ich den Hebel nach oben gezogen und wollte es öffnen, dabei ist der Rahmen mit dem Glas runter gefallen und kaputt gegangen. Ich wusste nicht dass man es vorsichtig abnehmen muss, sonder dachte dass es sich wie ein normales Fenster öffnen lässt.

Meine Frage ist nun: Zahlt dass meine Haftpflichtversicherung, oder die der Vermieterin, oder muss ich es selbst bezahlen?

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Haftpflichtversicherung x 628 Glasschaden x 11

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anonym
beantwortet von ingridshaus am 18. Oktober 2009 10:00
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Hilfreichste Antwort

Das ist ein Schaden gegenüber einem Dritten und es zahlt Deine Haftpflichtversicherung. Melde es aber sofort und nicht erst nach der Reparatur.


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anonym
beantwortet von tomsmama am 18. Oktober 2009 10:01
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Deine Haftpflicht aber informiere deinen Vermieter, vielleicht ist er ja nett ;)


relaxan
beantwortet von relaxan am 18. Oktober 2009 10:00
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eindeutig HAftpflicht


istie
beantwortet von istie am 18. Oktober 2009 10:03
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Deine Haftpflichtversicherung


Rennie
beantwortet von Rennie am 18. Oktober 2009 10:02
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Das Bezahlt deine Haftpficht Versicherrung


gini0101
beantwortet von gini0101 am 18. Oktober 2009 10:01
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die haftplicht macht das schon, drum steigen auch stets die beiträge.


anonym
beantwortet von Nickeline1 am 18. Oktober 2009 10:00
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deine haftpflicht!


anonym
beantwortet von Katzewanda am 18. Oktober 2009 10:03
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Das trägt Deine Haftpflicht.


anonym
beantwortet von sdl77 am 19. Oktober 2009 15:36
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Bevor ich den Schaden der Versicherung melde, würde ich erst kompetente Unterstützung in Anspruch nehmen.Hilfe findest hier http://www.schadensberatung24.de


anonym
beantwortet von hansgo am 18. Oktober 2009 10:06
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Ja,das zahlt dein Hausratsversicherung in der offendlich ein Glasversicherung enthalten ist

Kommentar von ingridshaus am 18. Oktober 2009 10:09

Es handelt sich um die Hauseingangstüre, nicht um eine Wohnungstüre, also Haftpflicht und nicht Hausratversicherung.


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