Fenster in Grenzbebauung, Baurecht

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Frage bei deinem Bauamt nach, auf Mutmassungen und Spekulationen würe ich mich da nicht verlassen.

In Brandwänden dürfen seit etwa 1900 keine Fenster eingebaut werden, es sei denn, es liegt dafür eine Baugenehmigung mit Befreiungsbescheid vor oder der fehlende Abstand wurde durch Baulasteintragung auf das Nachbargrundstück verschoben (dann ist auch keine Brandwand notwendig).

Bei historischer Bebauung mit Traufgassen z.B. ins alten Fachwerkstädten und -dörfern gab es diese Vorschriften nicht, d.h. dort stehen brennnbare Fachwerkwände mit notwendigen Fenstern in geringem Abstand gegenüber. Diese Bebauung hat so lange "baurechtlichen Bestandsschutz" wie sie steht; wenn an Stelle eines solchen alten Hauses ein Neubau errichtet wird muss er Brandwände erhalten oder den fehlenden Abstand zum historischen Fenster übernehmen.

In Eurem Fall kann also die Beseitigung des 1948 errichteten Fensters verlangt werden (von der Bauaufsicht, nicht vom Nachbarn!) und ggfs die Nutzung des Aufenthaltsraumes verboten werden, wenn er keine sonstigen Fenster hat. Oder der Nachbar ist bereit, auf seinem Grundstück eine Baulast über den fehlenden Abstand einzutragen; das wird er aber nicht kostenlos machen und zwingen könnt ihr ihn dazu nicht.