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Fenster in ETW austauschen?

gefragt von Maui1111 am 23.07.2009 um 11:00 Uhr

Wir sind Besitzer einer ETW in einer Hausbesitzgemeinschaft. Vor vielen Jahren wurde durch einfachen Beschluss die Teilungserklärung geändert, dahingehend, dass einfach festgelegt wurde, dass die Fenster nicht mehr zum Gemeinschafts- sondern zum Sondereigentum gehören (natürlich auch der Ersatz). Diese Beschlüsse sind ja nach neuester Rechtsprechung nichtig. Leider wollen das viele "alte" Eigentümer nicht akzeptieren. Wir schaffen aber auch keine einstimmige Mehrheit, um diese Änderung notariell beurkunden zu lassen. Somit greift also das Gesetz. Wir haben zwei defekte Fenster, welche ersetzt werden müssten (das Haus incl. Fenster ist jetzt 30 Jahre alt). Wie sollen wir uns verhalten??

Maui1111


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coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 23. Juli 2009 11:03
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Wer viel fragt kommt zu nichts. Wechsle die Fenster einfach aus den es ist deine Heizkostenrechnung.

Kommentar von parisien am 23. Juli 2009 11:07

ohne zu fragen kann das aber teurer wie die zusätzliche heizkosten werden.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 23. Juli 2009 11:13

Wenn es die gleichen Fenster, baulich sowie die Größe und Farbe sind, wird es nicht teuer. Er darf nur das Gesamtbild nicht verändern.


Yummy
beantwortet von Yummy am 23. Juli 2009 11:05
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Hallo maui, bei meiner ETW gibt es den gleichen Streit. Ein Miteigentümer hat jetzt auf Ersatz der fenster durch die ETG geklagt, aber wann das entschieden wird steht in den Sternen. Kannst Du mir aktuelle Urteile dazu nennen?


anonym
beantwortet von parisien am 23. Juli 2009 11:05
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bei der nächsten versammlung das thema ansprechen und auf die dringlichkeit pochen. sonst anwalt und evtl. zum gericht.


anonym
beantwortet von chmoti88 am 23. Juli 2009 11:06
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das die fenster erneuert werden müssen ist klar fängt ja jetzt schon mit energiepass an mit der Hausverwaltung reden. in meiner alten ETW hätte ich jederzeit auf eigene kosten die fenster ect. erneuern können nur die Hausverwaltung hat kleine bedingungen gestellt um noch das gleiche saubere bild der Fassade zu erhalten nicht das der eine rote fenster nimmt der andere blau usw. das trotz erneuerung nicht gleich auffällt neu alt anderes modell usw.


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 23. Juli 2009 22:21
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an Gesetzen gibts es nichts zu akzeptieren.

Schriftlich bekannt machen - an Verwalter und evt. Beirat - und drauf pochen, daß es neue Fenster gibt. Bei uns ist es teilweise auch so, das die ET die Fenster einbauen lassen und die Verwaltung ersetzt umgehend die Kosten.



TerraAngelus
beantwortet von TerraAngelus am 24. Juli 2009 15:04
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deine fersten sind 30 Jahre Alt!! ist der Fensterrahmen und die Fenster selbst noch in ordnung?? wen Ja, dann:

Tausche einfach die Dichtungen gegen Neue TPE-Schlauchdichtung aus und ersetze die alten Fenstergriff gegen neue!!!

Sprühe mit WD40 Oil ( gibt es in jedem Baumarkt) in den Schließ-Mechanismus

schleife das Äußere vom Holzrahmen und Fensterflügel außen ab und streiche das holz mit einer UV beständigen Holzlasur ein.

jetzt sind deine Fenster wie neu!!! Kostenaufwand pro Fenster ca 25-30Euro.


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