Ein Freund arbeitet als Kellner in einem Biergarten. Wenn das Lokal bei gutem Wetter voll und unübersichtlich ist, verschwinden immer wieder Gäste ohne zu zahlen. Der Chef macht meinen Kumpel für den Fehlbetrag in der Kasse verantwortlich und fordert den verlorenen Betrag von ihm ein. Der Arbeitsvertrag enthält keine Mankoabrede, sprich es gibt keine Klausel zur Haftung des Arbeitnehmers bei Fehlbeträgen in der Kasse. Darf der Chef das Geld einfordern?
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Der Arbeitnehmer muss den Fehlbetrag ausgleichen. Wenn ein Kunde die Zeche prellt, hat der Kellner nicht gut genug aufgepasst.

Die einfachste Lösung hier ist wirklich einfach gleich abkassieren,auch wenns nicht schön ist.Die Bedienungen auf dem Oktoberfest z.B. müssen sich die Bier und Essensmarken vorher kaufen und sind dann selbstverständlich dafür verantworlich,das sie alles kassieren sodas sie keinen Verlust machen.
Halli-Hallo!
Also, ich habe jahrelang im Gastgewerbe gearbeitet und nie eine andere Erfahrung gemacht, als dass man den Fehlbetrag nach Abrechnung von eigener Kasse ersetzen muss. Den Chef's ist es auch gleichgültig, ob man sich verrechnet hat, oder einem der Gast ohne Zahlen davon ist. Wobei man daran ja kaum Schuld hat! Ist ihnen aber trotzdem egal. Es sei denn ... man hat einen menschlichen Boss! Liebe Grüße Franziska

Wenn es nachweislich in der Kasse deines Freundes fehlt - ja. Ist bei Kassiererinnen in Supermärkten genau so. Fehlt abends Geld in der Kasse, und seien es nur 10 Cent, muss sie diesen Betrag drauflegen
das sehe ich anders!!! das ist nirgends festgehalten und wenn andere leute zugriff auf die gleiche kasse haben schon gar nicht!
kiralee am 6. August 2008 11:55 Wer redet von mehreren Leuten, die Zugriff auf die gleiche Kasse haben?
kiralee am 6. August 2008 11:55 Wer redet von mehreren Leuten, die Zugriff auf die gleiche Kasse haben?
kiralee am 6. August 2008 11:58 Am einfachsten wäre es doch, wenn er beim Bedienen direkt den Betrag abrechnet. So muss er keine Angst haben, und die Kunden können gehen, wann sie wollen
sowas ist vielleicht auf riesen festen möglich aber doch nicht in kneipen oder sowas... wie fühlt sich denn der gast wenn er sein essen bekommt und gleichzeitig zahlen muss?tzzz
Niklaus am 6. August 2008 12:34 Auf dem Münchner Oktoberfest und in jedem Biergarten in München, zahlt der Kellner die Zeche des Zechprellers. Das ist Fakt. Wenn wer es nicht macht braucht er einen neuen Job. So ist das Leben. Verflucht seien alle Zechpreller
NEIN !!! Wer an der Kasse im Supermarkt oder einer Bank sitzt, muß keine Furcht vor Fehlbeträgen in der Kasse haben. In vielen Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen ist zwar die sogenannte "Mankohaftung" enthalten. Das bedeutet: Stimmt der Kassenabschluß nicht, soll der Kassierer dafür geradestehen. Doch das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat diese Regelung gekippt. Laut Urteil sind einzel- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen, wonach Kassierer Fehlbeträge übernehmen müssen, unwirksam. Einzige Ausnahme: Dem Beschäftigten wird als Ausgleich ein ausreichendes "Mankogeld" gezahlt, also deutlich mehr Gehalt. Aber auch in diesem Fall haftet er nur dann, wenn er "unmittelbaren Besitz" am Waren- oder Kassenbestand hat. Das bedeutet, daß jemand allein Zugang zur Kasse hat und sie selbständig verwaltet. Bei Kassierern trifft das jedoch in der Regel nicht zu.
Positiv formuliert darf der Kellner auch den Mehrbetrag auch aus der Kasse nehmen? Falls das nicht so ist würde ich Deinen Freund anraten einfach direkt bei Lieferung der Getränke zu kassieren. Das macht am wenigsten Ärger.

Auf dem Münchner Oktoberfest und in jedem Biergarten in München, zahlt der Kellner die Zeche des Zechprellers. Das ist Fakt. Wenn wer es nicht macht braucht er einen neuen Job. So ist das Leben. Verflucht seien alle Zechpreller
jeder denkt aber keiner weiß es so genau... irren ist menschlich, was passiert denn bei Ärztepfusch?das interessiert keinen aber einem kleinen Kellner soll das geld aus der tasche gezogen werden weil er vielleicht mal einen Fehler gemacht hat???man man man
Wenn der Kellner das nächste Bier oder so holt, wie soll er dann aufpassen, wenn ein Gast abhaut?
Das ist jedem Gastwirt egal. Verflucht seien alle Zechpreller.