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Felbetrag in der Kasse - zahlt der Arbeitnehmer?

gefragt von keyplayer am 06.08.2008 um 11:50 Uhr

Ein Freund arbeitet als Kellner in einem Biergarten. Wenn das Lokal bei gutem Wetter voll und unübersichtlich ist, verschwinden immer wieder Gäste ohne zu zahlen. Der Chef macht meinen Kumpel für den Fehlbetrag in der Kasse verantwortlich und fordert den verlorenen Betrag von ihm ein. Der Arbeitsvertrag enthält keine Mankoabrede, sprich es gibt keine Klausel zur Haftung des Arbeitnehmers bei Fehlbeträgen in der Kasse. Darf der Chef das Geld einfordern?


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Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 6. August 2008 11:56
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Der Arbeitnehmer muss den Fehlbetrag ausgleichen. Wenn ein Kunde die Zeche prellt, hat der Kellner nicht gut genug aufgepasst.

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 6. August 2008 12:01

Wenn der Kellner das nächste Bier oder so holt, wie soll er dann aufpassen, wenn ein Gast abhaut?

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 6. August 2008 12:33

Das ist jedem Gastwirt egal. Verflucht seien alle Zechpreller.


tinschen
beantwortet von tinschen am 6. August 2008 12:08
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Die einfachste Lösung hier ist wirklich einfach gleich abkassieren,auch wenns nicht schön ist.Die Bedienungen auf dem Oktoberfest z.B. müssen sich die Bier und Essensmarken vorher kaufen und sind dann selbstverständlich dafür verantworlich,das sie alles kassieren sodas sie keinen Verlust machen.


FranBabs
beantwortet von FranBabs am 6. August 2008 12:20
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Halli-Hallo!

Also, ich habe jahrelang im Gastgewerbe gearbeitet und nie eine andere Erfahrung gemacht, als dass man den Fehlbetrag nach Abrechnung von eigener Kasse ersetzen muss. Den Chef's ist es auch gleichgültig, ob man sich verrechnet hat, oder einem der Gast ohne Zahlen davon ist. Wobei man daran ja kaum Schuld hat! Ist ihnen aber trotzdem egal. Es sei denn ... man hat einen menschlichen Boss! Liebe Grüße Franziska


kiralee
beantwortet von kiralee am 6. August 2008 11:52
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Wenn es nachweislich in der Kasse deines Freundes fehlt - ja. Ist bei Kassiererinnen in Supermärkten genau so. Fehlt abends Geld in der Kasse, und seien es nur 10 Cent, muss sie diesen Betrag drauflegen

Kommentar von krisses am 6. August 2008 11:53

das sehe ich anders!!! das ist nirgends festgehalten und wenn andere leute zugriff auf die gleiche kasse haben schon gar nicht!

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 6. August 2008 11:55

Wer redet von mehreren Leuten, die Zugriff auf die gleiche Kasse haben?

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 6. August 2008 11:55

Wer redet von mehreren Leuten, die Zugriff auf die gleiche Kasse haben?

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 6. August 2008 11:58

Am einfachsten wäre es doch, wenn er beim Bedienen direkt den Betrag abrechnet. So muss er keine Angst haben, und die Kunden können gehen, wann sie wollen

Kommentar von krisses am 6. August 2008 13:28

sowas ist vielleicht auf riesen festen möglich aber doch nicht in kneipen oder sowas... wie fühlt sich denn der gast wenn er sein essen bekommt und gleichzeitig zahlen muss?tzzz

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 6. August 2008 12:34

Auf dem Münchner Oktoberfest und in jedem Biergarten in München, zahlt der Kellner die Zeche des Zechprellers. Das ist Fakt. Wenn wer es nicht macht braucht er einen neuen Job. So ist das Leben. Verflucht seien alle Zechpreller


anonym
beantwortet von Sarra72 am 6. August 2008 11:55
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NEIN !!! Wer an der Kasse im Supermarkt oder einer Bank sitzt, muß keine Furcht vor Fehlbeträgen in der Kasse haben. In vielen Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen ist zwar die sogenannte "Mankohaftung" enthalten. Das bedeutet: Stimmt der Kassenabschluß nicht, soll der Kassierer dafür geradestehen. Doch das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat diese Regelung gekippt. Laut Urteil sind einzel- oder kollektivvertragliche Vereinbarungen, wonach Kassierer Fehlbeträge übernehmen müssen, unwirksam. Einzige Ausnahme: Dem Beschäftigten wird als Ausgleich ein ausreichendes "Mankogeld" gezahlt, also deutlich mehr Gehalt. Aber auch in diesem Fall haftet er nur dann, wenn er "unmittelbaren Besitz" am Waren- oder Kassenbestand hat. Das bedeutet, daß jemand allein Zugang zur Kasse hat und sie selbständig verwaltet. Bei Kassierern trifft das jedoch in der Regel nicht zu.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 6. August 2008 12:02
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Positiv formuliert darf der Kellner auch den Mehrbetrag auch aus der Kasse nehmen? Falls das nicht so ist würde ich Deinen Freund anraten einfach direkt bei Lieferung der Getränke zu kassieren. Das macht am wenigsten Ärger.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 6. August 2008 12:33
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Auf dem Münchner Oktoberfest und in jedem Biergarten in München, zahlt der Kellner die Zeche des Zechprellers. Das ist Fakt. Wenn wer es nicht macht braucht er einen neuen Job. So ist das Leben. Verflucht seien alle Zechpreller


anonym
beantwortet von krisses am 6. August 2008 13:34
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jeder denkt aber keiner weiß es so genau... irren ist menschlich, was passiert denn bei Ärztepfusch?das interessiert keinen aber einem kleinen Kellner soll das geld aus der tasche gezogen werden weil er vielleicht mal einen Fehler gemacht hat???man man man


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