Sos-pflege Deutschland am 05.05.2008 um 20:14 Uhr
habe 2 rollstuhlgerechte Chrysler Grand Voyager - mit elektrischer Rampe, Gashebel,Bremse am Lenkrad u. mehr Extras, kurz, ein Auto, das fitte Rollstuhlfahrer dringend brauchen um auf Reisen mobil zu sein.überlasse den Rollifahrern die Autos bis auf Abholgebühren, Versicherung, Steuern u. Verschleiss kostenlos, bin demnach kein Autovermieter. Habe nun Problem mit Feinstaubplakette. München verlangt sie z.B. Machen sich jetzt die Fahrer die mit den Autos nach München reinfahren strafbar, weil sie die Plakette nicht haben ? Die Autos haben uebrigens gruene Kennzeichen und sind als Behindertenfahrzeug nicht zu uebersehen. Nuetzt das was ? Danke fuer schnelle Antwort sos-pflege
Schwerbehinderte benötigen keine Feinstaubplakette am PKW
Seit dem 1. Januar 2008 müssen Fahrzeuge, die in Berlin, Köln und Hannover in eigens gekennzeichnete innerstädtische Umweltzonen einfahren wollen, eine Feinstaubplakette deutlich sichtbar an der Frontscheibe aufweisen. Sonst wird abkassiert. In zahlreichen weiteren Städten bestehen ebenfalls Pläne, die Plakettenpflicht zeitnah einzuführen. Schwerbehinderte sind davon ausgenommen. (Quelle: http://www.ms-life.de/mslife/ms-nachrichten/aktuelles/content-155051.html

Gibt zwar zahlreiche Ausnahmegenehmigungen, daher kann ich nicht 100%ig ausschließen, daß so etwas darunter fällt. Aber generell ist eine Feinstaubplakette vorgeschrieben, dann gilt das auch für deine Autos.

Wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt, brauchen sie eine. Generell ausgenommen von der Verordnung, sind nur Behördenfahrzeuge.