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Feinstaub verordnung Fahrverbot auch für Müllabfuhr und grosse Motorräder ?

gefragt von ComputermannComputermann am 31.01.2008 um 21:29 Uhr

Feinstaub Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plaketten , OK Polizei, Krankenwagen, THW, Feuerwehr, Zoll, Bundeswehr inkl.Nato , Mopeds und alle die eine Plakette haben Rot, Gelb, Grün wobei ja ein Countdown abläuft 2009 rot weg; 2010 gelb weg; 2012 grün weg (bis jetzt gibt es Euro 4 und noch ende des Jahres EURO 5 + 6) ( und dann soll es neue Plaketten geben Weisse für Euro 6 und Schwarze für euro 5 ?)egal aber was ist mit der Müllabfuhr ? was ist mit den Grossen Motorrädern ?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 31. Januar 2008 21:41
1x
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen.

Eine Sonderregelung für die Müllabfuhr ist mir nicht bekannt.

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 31. Januar 2008 21:54

Auf meiner Tabelle steht nichts von einer Müllabfuhr und Motorräder .von 2 Räder steht nichts nur Mopeds und Roller sollen frei sein.


Lissa
beantwortet von Lissa am 31. Januar 2008 21:43
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Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:

  1. mobile Maschinen und Geräte,

  2. Arbeitsmaschinen,

  3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

  4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,

  5. Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),

  6. Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,

  7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge,

  8. Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO.

  9. Auf Beschluss des Bundesrates soll in die Kennzeichnungsverordnung eine generelle Ausnahme von Fahrverboten auch für Oldtimer-Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Ausnahme tritt vermutlich Mitte Dezember in Kraft, wenn die Bundesregierung diese Änderung verabschiedet hat und das Europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Dann können Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten 07-er Kennzeichen ohne Ausnahmegenehmigung auch in der Umweltzone fahren. (Ist zwischenzeitlich erfolgt)

Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten. Generell aber ist geregelt, dass mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz davon ausgenommen sind. Ausgenommen sind auch Fahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwer behindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen-Eintragung „aG", „H", oder „Bl" haben.

Fahrzeuge der speziellen Art wie Quads und Trikes fallen in der Regel nicht unter die Plakettenpflicht. Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte. Die Quads und Trikes, die aber eine PKW-Zulassung haben, unterliegen der Plakettenverordnung.

Als Faustformel gilt: 2- und 3-rädrige Fahrzeuge bekommen keine Plakette und dürfen trotzdem in deutsche Umweltzonen einfahren.

http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmeregelung%20umweltplakette%20allgemein.php

Kommentar von Efe2e9405b79e574b8c8b306b5c879c4smallComputermann am 31. Januar 2008 22:05

in jeder Tabelle steht was anderes.Na ja am Freitag werde ich sehen ob die Mülltonnen geleert wurden (werden).Und im Frühjahr werden wir sehen ob das Motorgejaule von den Motorädern noch existiert.Hatte ja gedacht aus und Ruhe mit den Krawalltüten.

Kommentar von Simple_avatar4smallLissa am 31. Januar 2008 22:39

Welche Tabelle hast du denn?



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