smkoy am 07.01.2008 um 23:39 Uhr
Wer kann helfen. Ich finde keine Regelung, wie ein Feiertag der auf einen Sonntag fällt (z.B. 06.01.2008) bezahlt wird. In Freizeit ist nicht Möglich. Bekomme ich einen Feiertagszuschlag oder nur für Sonntags?
Bei uns ist das kein Feiertag :-(
Wolfgang Joost am 7. Januar 2008 23:59 Bei uns auch nicht!

Aus früheren Jahren kenn ich das so, daß bei Zusammentreffen von zwei verschiedenen Zuschlägen immer der höhere gezahlt wird ( also der Feiertag )Wird aber sicherlich von Tarifvertrag zu Tarifvertrag unterschiedlich sein. Am besten Betriebsrat oder Gewerkschaft konsultieren.
bitmap am 8. Januar 2008 00:22 Den Tags nach gehts um ne Honorartätigkeit. Die hat mit Tarifverträgen nichts zu tun. Honorarkräfte handeln ihre Konditionen in der Regel selber aus.
Pitimas am 8. Januar 2008 00:25 Wieso dann die Bemerkung:"In Freizeit ist nicht möglich" ?Honorarkräfte bekommen doch keinen Freizeitausgleich
bitmap am 8. Januar 2008 00:31 Tja, entweder weiß smkoy nicht, was er/sie vereinbart hat oder er/sie meint, dass ne Honorarkraft die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer hat. Sehr informativ sind seine bisherigen Ausführungen nicht.

Lese doch mal deinen Arbeitsvertrag durch, den du unterschrieben hast. Dort müsste das erwähnt sein.

Ich bin keine Honorarkraft. Den Hinweis hätte ich vielleicht weglassen sollen.
bitmap am 8. Januar 2008 13:04 Ja, hättest du, weils irritiert.
Nichtsdestotrotz gibts Zuschläge nur, wenn sie vertraglich (auch mündlich zählt) oder tarifvertraglich vereinbart sind. Und dann kommt es drauf an, was wortwörtlich dazu vereinbart ist ... und das wissen wir bei dir leider nicht.
Meine Aussage (wieder) anzuzweifeln, ist natürlich dein gutes Recht. Aber in nem (kostenlosen) Forum wirste kaum auf Auskünfte von Rechtsanwälten treffen. 1. dürfen die nach ihrer Berufsordnung nicht kostenlosen Rat erteilen und 2. ist das mit Rechtsberatung eh ne Sache für sich (einfach mal nach ''Rechtsberatungsgesetz'' googlen).
http://kuerzer.de/ZsXnTHFdk (= kostenpflichtig, aber für Anwaltshonorarverhältnisse noch recht günstig)

kommt drauf an. Rein gesetzlich gibt es gar nichts. Wenn man an einen Tarifvertrag gebunden ist, steht dort alles genau drinnen.
Es gibt keine Vereinbarung.
Dann Pech. Gesetzlich gibts keine Regelung dazu.
Wie sicher bist Du dir?
So sicher wie ein Laie. Rechtssichere Auskunft gibts beim Anwalt, aber der gibt eben auch keine Auskunft für umme.