gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Feiertagszuschlag am Sonntag?!?

gefragt von smkoysmkoy am 07.01.2008 um 23:39 Uhr

Wer kann helfen. Ich finde keine Regelung, wie ein Feiertag der auf einen Sonntag fällt (z.B. 06.01.2008) bezahlt wird. In Freizeit ist nicht Möglich. Bekomme ich einen Feiertagszuschlag oder nur für Sonntags?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Sonntag (77)
Feiertag (76)
Honorar (30)
ähnliche Fragen

Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 7. Januar 2008 23:41
0x
Thumb_up

Kommt drauf an, was vereinbart ist.

Kommentar von 1f659e26b4f988afe003ec22857cc394smallsmkoy am 7. Januar 2008 23:45

Es gibt keine Vereinbarung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 7. Januar 2008 23:47

Dann Pech. Gesetzlich gibts keine Regelung dazu.

Kommentar von 1f659e26b4f988afe003ec22857cc394smallsmkoy am 7. Januar 2008 23:51

Wie sicher bist Du dir?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Januar 2008 00:02

So sicher wie ein Laie. Rechtssichere Auskunft gibts beim Anwalt, aber der gibt eben auch keine Auskunft für umme.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 7. Januar 2008 23:51
0x
Thumb_up

Bei uns ist das kein Feiertag :-(

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 7. Januar 2008 23:59

Bei uns auch nicht!


Pitimas
beantwortet von Pitimas am 8. Januar 2008 00:16
0x
Thumb_up

Aus früheren Jahren kenn ich das so, daß bei Zusammentreffen von zwei verschiedenen Zuschlägen immer der höhere gezahlt wird ( also der Feiertag )Wird aber sicherlich von Tarifvertrag zu Tarifvertrag unterschiedlich sein. Am besten Betriebsrat oder Gewerkschaft konsultieren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Januar 2008 00:22

Den Tags nach gehts um ne Honorartätigkeit. Die hat mit Tarifverträgen nichts zu tun. Honorarkräfte handeln ihre Konditionen in der Regel selber aus.

Kommentar von C58e287f7aed4ff6244b22627e2fa35esmall Pitimas am 8. Januar 2008 00:25

Wieso dann die Bemerkung:"In Freizeit ist nicht möglich" ?Honorarkräfte bekommen doch keinen Freizeitausgleich

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Januar 2008 00:31

Tja, entweder weiß smkoy nicht, was er/sie vereinbart hat oder er/sie meint, dass ne Honorarkraft die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer hat. Sehr informativ sind seine bisherigen Ausführungen nicht.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 8. Januar 2008 01:08
0x
Thumb_up

Lese doch mal deinen Arbeitsvertrag durch, den du unterschrieben hast. Dort müsste das erwähnt sein.


smkoy
beantwortet von smkoy am 8. Januar 2008 09:49
0x
Thumb_up

Ich bin keine Honorarkraft. Den Hinweis hätte ich vielleicht weglassen sollen.




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. Januar 2008 13:04

Ja, hättest du, weils irritiert.

Nichtsdestotrotz gibts Zuschläge nur, wenn sie vertraglich (auch mündlich zählt) oder tarifvertraglich vereinbart sind. Und dann kommt es drauf an, was wortwörtlich dazu vereinbart ist ... und das wissen wir bei dir leider nicht.

Meine Aussage (wieder) anzuzweifeln, ist natürlich dein gutes Recht. Aber in nem (kostenlosen) Forum wirste kaum auf Auskünfte von Rechtsanwälten treffen. 1. dürfen die nach ihrer Berufsordnung nicht kostenlosen Rat erteilen und 2. ist das mit Rechtsberatung eh ne Sache für sich (einfach mal nach ''Rechtsberatungsgesetz'' googlen).

http://kuerzer.de/ZsXnTHFdk (= kostenpflichtig, aber für Anwaltshonorarverhältnisse noch recht günstig)


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 29. März 2008 17:34
0x
Thumb_up

kommt drauf an. Rein gesetzlich gibt es gar nichts. Wenn man an einen Tarifvertrag gebunden ist, steht dort alles genau drinnen.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.