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Feiertagslohn

gefragt von Floh2Floh2 am 04.06.2009 um 20:22 Uhr

Hallo an alle,

Ich habe mal ne Frage aus der Lohnabrechnung. Wenn jemand am Feiertag gearbeitet hat, bekommt er dann den regulären Feiertagslohn und für die geleisteten Arbeitsstunden den Feiertagszuschlag oder bekommt er nur den Zuschlag für die geleisteten Stunden?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


jobo22
beantwortet von jobo22 am 4. Juni 2009 20:25
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Hilfreichste Antwort

Natürlich bekommt er die Stundenleistung + Zuschlag bezahlt.

Du bekommst den Zuschlag ja weil du gearbeitet hast.

Also nicht doppelt!

Du bekommst nicht den Feiertagslohn + Arbeitsstunden + Zuschlag...


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von bine64 am 4. Juni 2009 20:24
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Den normalen Lohn für die geleisteten Stunden plus Feiertagszuschlag laut Tarifvertrag!


ullagio
beantwortet von ullagio am 4. Juni 2009 20:23
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Er bekommt den ganzen Zuschlag( die Feiertage werden extra bezahlt)


bitmap
beantwortet von bitmap am 4. Juni 2009 20:25
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Kommt drauf an, was genau vereinbart ist.


anonym
beantwortet von Gulli1969 am 4. Juni 2009 20:27
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Gegenfrage in welcher Branche arbeitest Du denn?

Je nach dem kann es durchaus üblich sein das in verschiedenen Branchen kein Zuschlag gezahlt wird.


Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 4. Juni 2009 20:29

ist in der Dienstleistung und es werden auch Zuschläge bezahlt aber in dem Fall sind wir uns alle nicht einig

Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 4. Juni 2009 20:30

also wenn der Betreffende eine halbe Stunde am Feiertag gearbeitet hat bekommt er den geleisteten Stundenlohn und den Zuschlag dafür wenn ich das jetzt richtig verstanden habe

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Juni 2009 20:34

''aber in dem Fall sind wir uns alle nicht einig''

Es kommt - immernoch - darauf an, was genau (genauer Vertragstext) dazu vertraglich vereinabrt ist.

Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 4. Juni 2009 20:36

das einzige was in umserem Tarifvertrag steht ist, das bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ( ist in dem Fall so ) ein Zuschlag von 75% gezahlt wird aber mehr auch nicht .... wir haben schon alles durchgeforstet

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Juni 2009 20:39

Was steht dazu wörtlich im Tarifvertrag? (Drücke ich mich wirklich so unklar aus?)

''ist, das bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ......'' <- liest sich nicht nach einem Vertragstext.

Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 4. Juni 2009 20:42

Nein Du drückst nicht nicht unverständlich aus aber genau das steht in dem Tarifvertrag: bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist ein Zuschlag von 75% zu zahlen" wir sind genauso ratlos und haben schon überall gesucht aber nichts gefunden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 4. Juni 2009 20:49

''bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist ein Zuschlag von 75% zu zahlen"''

Ergibt keinen Sinn. Würde mich wundern, wenn das der ganze Satz wäre bzw. alles, was da zum Thema steht.

Kommentar von A82f8f3466b4f83720d2b7928306b224smallFloh2 am 4. Juni 2009 20:52

ja, leider ist es so ... unser Tarifvertrag ist sowieso sehr kurz und undurchsichtig gehalten, kam mir am Anfang auch komisch vor ist aber leider so, aber trotzdem vielen Dank für Deine Mühe


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