2

Feiertagslohn

Frage von Floh2 Floh2

Hallo an alle,

Ich habe mal ne Frage aus der Lohnabrechnung. Wenn jemand am Feiertag gearbeitet hat, bekommt er dann den regulären Feiertagslohn und für die geleisteten Arbeitsstunden den Feiertagszuschlag oder bekommt er nur den Zuschlag für die geleisteten Stunden?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von jobo22 jobo22

    Natürlich bekommt er die Stundenleistung + Zuschlag bezahlt.

    Du bekommst den Zuschlag ja weil du gearbeitet hast.

    Also nicht doppelt!

    Du bekommst nicht den Feiertagslohn + Arbeitsstunden + Zuschlag...

  • 2
    Antwort von bine64 bine64

    Den normalen Lohn für die geleisteten Stunden plus Feiertagszuschlag laut Tarifvertrag!

  • 1
    Antwort von Gulli1969 Gulli1969

    Gegenfrage in welcher Branche arbeitest Du denn?

    Je nach dem kann es durchaus üblich sein das in verschiedenen Branchen kein Zuschlag gezahlt wird.

    Kommentar von Floh2 Floh2Floh2

    ist in der Dienstleistung und es werden auch Zuschläge bezahlt aber in dem Fall sind wir uns alle nicht einig

    Kommentar von Floh2 Floh2Floh2

    also wenn der Betreffende eine halbe Stunde am Feiertag gearbeitet hat bekommt er den geleisteten Stundenlohn und den Zuschlag dafür wenn ich das jetzt richtig verstanden habe

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''aber in dem Fall sind wir uns alle nicht einig''

    Es kommt - immernoch - darauf an, was genau (genauer Vertragstext) dazu vertraglich vereinabrt ist.

    Kommentar von Floh2 Floh2Floh2

    das einzige was in umserem Tarifvertrag steht ist, das bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ( ist in dem Fall so ) ein Zuschlag von 75% gezahlt wird aber mehr auch nicht .... wir haben schon alles durchgeforstet

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Was steht dazu wörtlich im Tarifvertrag? (Drücke ich mich wirklich so unklar aus?)

    ''ist, das bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ......'' <- liest sich nicht nach einem Vertragstext.

    Kommentar von Floh2 Floh2Floh2

    Nein Du drückst nicht nicht unverständlich aus aber genau das steht in dem Tarifvertrag: bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist ein Zuschlag von 75% zu zahlen" wir sind genauso ratlos und haben schon überall gesucht aber nichts gefunden.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist ein Zuschlag von 75% zu zahlen"''

    Ergibt keinen Sinn. Würde mich wundern, wenn das der ganze Satz wäre bzw. alles, was da zum Thema steht.

    Kommentar von Floh2 Floh2Floh2

    ja, leider ist es so ... unser Tarifvertrag ist sowieso sehr kurz und undurchsichtig gehalten, kam mir am Anfang auch komisch vor ist aber leider so, aber trotzdem vielen Dank für Deine Mühe

  • 1
    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an, was genau vereinbart ist.

  • 1
    Antwort von ullagio ullagio

    Er bekommt den ganzen Zuschlag( die Feiertage werden extra bezahlt)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.