Hallo an alle,
Ich habe mal ne Frage aus der Lohnabrechnung. Wenn jemand am Feiertag gearbeitet hat, bekommt er dann den regulären Feiertagslohn und für die geleisteten Arbeitsstunden den Feiertagszuschlag oder bekommt er nur den Zuschlag für die geleisteten Stunden?
ist in der Dienstleistung und es werden auch Zuschläge bezahlt aber in dem Fall sind wir uns alle nicht einig
also wenn der Betreffende eine halbe Stunde am Feiertag gearbeitet hat bekommt er den geleisteten Stundenlohn und den Zuschlag dafür wenn ich das jetzt richtig verstanden habe
''aber in dem Fall sind wir uns alle nicht einig''
Es kommt - immernoch - darauf an, was genau (genauer Vertragstext) dazu vertraglich vereinabrt ist.
das einzige was in umserem Tarifvertrag steht ist, das bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ( ist in dem Fall so ) ein Zuschlag von 75% gezahlt wird aber mehr auch nicht .... wir haben schon alles durchgeforstet
Was steht dazu wörtlich im Tarifvertrag? (Drücke ich mich wirklich so unklar aus?)
''ist, das bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ......'' <- liest sich nicht nach einem Vertragstext.
Nein Du drückst nicht nicht unverständlich aus aber genau das steht in dem Tarifvertrag: bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist ein Zuschlag von 75% zu zahlen" wir sind genauso ratlos und haben schon überall gesucht aber nichts gefunden.
''bei einer regelmäßigen Arbeitsstätte ist ein Zuschlag von 75% zu zahlen"''
Ergibt keinen Sinn. Würde mich wundern, wenn das der ganze Satz wäre bzw. alles, was da zum Thema steht.
ja, leider ist es so ... unser Tarifvertrag ist sowieso sehr kurz und undurchsichtig gehalten, kam mir am Anfang auch komisch vor ist aber leider so, aber trotzdem vielen Dank für Deine Mühe