hi leute,
ich war eine lange zeit krankgeschrieben, war vor 2 wochen ca. wieder in der schule, und der lehrer meinte zu mir das ich fehltage hätte.. da ich sonst meine krankmeldungen immer habe.. kann ich mir nicht erklären wo ich diese tage her habe..
kann der umschulungsträger meine maßnahme beenden?? da es in meinen umschulungsvertrag steht "keine unentschuldigte fehltage"

dann lass dir auflisten, wann diese Fehltage entstanden sein sollen und überprüfe das mit den Krankenscheinen..
ein Abbbruch wegen dauerndem Fehlens ist schon gerechtfertigt, allerdings nicht dann, wenn die Fehltage begründet, also z.B. Krankheit, waren

Ja kann er. Selbst wenn die Fehltage mit Krankmeldung die vorgegebene Zeit überschreiten.
danke für eure antworten!!!
und was ist die vorgegebene zeit?
linguini am 3. Juli 2008 07:36 genauso ist es. es gibt eine bestimmte anzahl von fehltagen, die nicht überschritten werden darf, egal ob entschuldigt oder unentschuldigt, da sonst die umschulung eben nicht vernünftig durchgeführt werden kann. wenn deine schulischen leistungen überdurchschnittlich sind lässt sich vielleicht noch was machen, wenn allerdings auch noch schlechte noten dazu kommen, wird er dich nicht zur prüfung zulassen.
aha naja... nun ist nur noch die frage wieviele tage man insgesamt in den 2 jahren fehlen darf???

Ja, wenn Du eine Prüfung vor einer Kammer ablegen mußt, dann wirst Du bei einer bestimmten Anzahl von Fehltagen, egal ob entschuldigt oder unentschuldigt, nicht zur Prüfung zugelassen.