Habe einen Brief von einer Inkassogesellschaft bekommen mit einer Rechnung die 4 mal so hoch ist wie die angebliche Grundforderung. Es sind aber in der Rechnungsaufliestung Punkte berechnet worden die ich nachweißliche Widersprechen kann da die nicht Rechtens sind.
Gibt es ein Gerichtsbeschluss das eine Rechnung/Mahnung unglaubwürdig macht wegen Betrügerischer Rechnungspunkte?

Nichts bezahlen. Sofort Widerspruch an die. Haste ne Rechtschutz - dann nutze sie und wende dich an einen RA.

Meines Wissens nicht. Legitime Forderungen wirst du bezahlen müssen. Alles weitere werden wohl Anwälte entscheiden müssen.
Au jeden Fall solltest du der Rechnung umgehend schriftlich widersprechen.

Schreibe einen Brief an die Inkassofirma mit Deinem Einspruch! Suche Dir dabei aber Hilfe, denn Deine Formulierung hier ist (noch) nicht ganz perfekt. :-)

da würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Die forderungsmöglichkeiten von inkasso unternehmen sind viel höher als du denkst, und das ist gesetzlich auch legitimiert.
So ein Käse ! Inkassounternehmen haben keinerlei behördliche Kraft Das Gegenteil dürfte also eher zutreffen
Die einzige Frage die Du Dir stellen musst ist die Grundforderung berechtigt oder nicht. Sollte sie berechtigt sein begleiche die Forderung, wenn nicht dann widerspreche der Forderung an sich.
um den Grundbetrag geht es nicht, es sind rechnungsposten aufgeliestet die nicht Rechtenssind und aus dem Stehgreif herbeigezogen. Rechtschutz habe ich nicht.
Möchte ein Gerichtbeschluss wegen Falsche Rechnung für die denn Widerspruch da ich der Inkasso nicht auf die Nase binden möchte was Falsch ist.
jbinfo am 12. März 2009 18:34 Du musst auf gar nicht von einem Inkassobüro reagieren, nur auf einen event. Mahnbescheid vom Gericht. Inkassobüros neigen dazu die Forderung falsch darzulegen damit Du Kontakt auf nimmst und sie dich noch weiter unter druck setzten können.
Ich würde den Deiner Meinung nach unstrittigen Teil der Forderung begleichen. Zweckgebunden mit dem entsprechenden Zusatz auf dem Überweisungsträger.Direkt auf das Konto des ursprungsgläubigers (nicht aufs Inkassokonto) Das Inkassoschreiben würde ich ignorieren