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Fehlerhafte Rechnung von Inkasso

gefragt von Bewag am 12.03.2009 um 18:20 Uhr

Habe einen Brief von einer Inkassogesellschaft bekommen mit einer Rechnung die 4 mal so hoch ist wie die angebliche Grundforderung. Es sind aber in der Rechnungsaufliestung Punkte berechnet worden die ich nachweißliche Widersprechen kann da die nicht Rechtens sind.

Gibt es ein Gerichtsbeschluss das eine Rechnung/Mahnung unglaubwürdig macht wegen Betrügerischer Rechnungspunkte?


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holsch
beantwortet von holsch am 12. März 2009 18:22
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da müßte man die rechnung kennen...


Praline
beantwortet von Praline am 12. März 2009 18:22
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Nichts bezahlen. Sofort Widerspruch an die. Haste ne Rechtschutz - dann nutze sie und wende dich an einen RA.


GabrielBlack
beantwortet von GabrielBlack am 12. März 2009 18:22
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Meines Wissens nicht. Legitime Forderungen wirst du bezahlen müssen. Alles weitere werden wohl Anwälte entscheiden müssen.

Au jeden Fall solltest du der Rechnung umgehend schriftlich widersprechen.


birgonia
beantwortet von birgonia am 12. März 2009 18:22
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Schreibe einen Brief an die Inkassofirma mit Deinem Einspruch! Suche Dir dabei aber Hilfe, denn Deine Formulierung hier ist (noch) nicht ganz perfekt. :-)


jemando
beantwortet von jemando am 12. März 2009 18:23
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da würde ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Die forderungsmöglichkeiten von inkasso unternehmen sind viel höher als du denkst, und das ist gesetzlich auch legitimiert.


Kommentar von melboky2007 am 13. März 2009 09:29

So ein Käse ! Inkassounternehmen haben keinerlei behördliche Kraft Das Gegenteil dürfte also eher zutreffen


anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. März 2009 18:24
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Die einzige Frage die Du Dir stellen musst ist die Grundforderung berechtigt oder nicht. Sollte sie berechtigt sein begleiche die Forderung, wenn nicht dann widerspreche der Forderung an sich.


anonym
beantwortet von Bewag am 12. März 2009 18:27
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um den Grundbetrag geht es nicht, es sind rechnungsposten aufgeliestet die nicht Rechtenssind und aus dem Stehgreif herbeigezogen. Rechtschutz habe ich nicht.

Möchte ein Gerichtbeschluss wegen Falsche Rechnung für die denn Widerspruch da ich der Inkasso nicht auf die Nase binden möchte was Falsch ist.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 12. März 2009 18:34

Du musst auf gar nicht von einem Inkassobüro reagieren, nur auf einen event. Mahnbescheid vom Gericht. Inkassobüros neigen dazu die Forderung falsch darzulegen damit Du Kontakt auf nimmst und sie dich noch weiter unter druck setzten können.


anonym
beantwortet von melboky2007 am 13. März 2009 09:32
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Ich würde den Deiner Meinung nach unstrittigen Teil der Forderung begleichen. Zweckgebunden mit dem entsprechenden Zusatz auf dem Überweisungsträger.Direkt auf das Konto des ursprungsgläubigers (nicht aufs Inkassokonto) Das Inkassoschreiben würde ich ignorieren


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