Ich habe bei einem Online-Shop Kleidung bestellt. Ings. 10 Teile. Lieferschein und Rechnung sind ebenfalls über 10 Teile. Im Packet ist aber ein Pullover 2 x mitgeschickt worden. (gleiche Größe, Farbe etc.). Also insgesamt fälschlicherweise 11 Teile. Eigentlich will ich den Pullover wegen dem Preis (ca. 50 Euro) nicht behalten, sondern würde ihn zurückschicken. Aber mal ehrlich: Wenn ich einen behalte, merkt das ja eigentlich niemand....wir würdet ihr handeln???? Ist es strafbar, den Shop nicht auf den Fehler hinzuweisen und das Produkt zu behalten? (Eigentlich ist es ja unerwünschte Ware.)

Ich würde ihn zurück schicken, ehrlich währt am längsten.

mach das mit Deinem Gewissen aus und nicht mit unserem!
collo am 29. Oktober 2008 23:07 jau, jetzt werde ich diese Nacht nicht schlafen können ;-) DH
Ich habe einmal 2 Pulsuhren bekommen. Habe sie nicht zurückgeschickt, sondern abgewartet. Da bekam ich ein Schreiben: "Wir haben eine unangenehme Nachricht für Sie, wir haben die Uhr zweimal geliefert. Wir haben eine angenehme Nachricht für Sie, Sie können die Uhr behalten". Ich habe mich natürlich gefreut, aber auch ein wenig geschämt, vor mir selbst.

Du darfst ihn behalten, aber Du musst es nicht, also, mal ehrlich.....
Ich finde es nicht okay, aber Du musst wissen, was Du tust.
Der Pullover gehört weiterhin dem Online-Shop. Es wäre richtig, das Unternehmen zu informieren und ggf. den Artikel zurück zu senden. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass man den Fehler bemerkt.