Schlumpffrau am 11.07.2008 um 15:56 Uhr
Wenn man im Nachhinein einen Fehler in der elektronischen Steuererklärung bemerkt und diese aber schon per email abgeschickt hat, was soll man dann tun? Nochmal die korrigierte schicken, oder nur die falsche Position nochmal schicken oder beim Finanzamt direkt anrufen?
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Korrigieren, das Kästchen "Berichtigung" (o.ä.) ankreuzen, fertig.

Mail hinterher oder anrufen.... Meistens sind da NOCH Personen beschäftigt.... Das wird schon....
JoWaKu am 11. Juli 2008 18:28 Mails kommen nicht immer an. Zu unsicher. Korrigierte Steuererklärung schicken (siehe fuffel)
Du kannst ganz einfach eine korrigierte Erklärung absenden. Es gilt immer die letzte eingegangene Version; ggfs. per Mail (falls bekannt) den Sachbearbeiter direkt darüber informieren.
Du kannst auch einfach auf den Bescheid warten, diesen prüfen (vielleicht findest du ja noch weitere Punkte ;-) und dann einen Antrag auf schlichte Änderung (wenn Angaben vergessen oder falsch eingetragen wurden) oder einen Einspruch einlegen.
wenn Du die komprimierte Erklärung noch nicht abgeschickt hast, dann einfach neu übersenden und eine neue komprimierte Erklärung ausdrucken und diese zum Finanzamt schicken...