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Fehler beim Kaufvertrag

gefragt von Madita40 am 29.10.2008 um 23:03 Uhr

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand damit aus? Vor drei Jahren hat meine Schwester einen Hund bei einer (wie sie jetzt weiß) unseriösen Züchterin gekauft. Nun muss sie den Hund aus persönlichen Gründen abgeben. Es ist ihr nicht egal wohin der Hund kommt. Und gerade deshalb kann er nicht zur Züchterin zurück, mit der sie damals einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Die Züchterin weiß, dass der Hund ein neues Zuhause sucht und möchte nun von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Was rechtlich gesehen, ok ist. Aber moralisch kann man es nicht vertreten, aus vielen Gründen. Nun habe ich heute Mittag den Kaufvertrag nochmal durchgelesen. Doch dort steht: Der Besitzer muss dem Verkäufer das Vorverkaufsrecht einräumen. Und nicht das Vorkaufsrecht.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass aufgrund dieser falschen Formulierung kein Vorkaufsrecht seitens der Züchterin besteht?

Grüße Madita

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krokodilchen
beantwortet von krokodilchen am 29. Oktober 2008 23:09
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Ich habe noch nie gehört, dass es sowas wie ein Vorkaufsrecht bei Hunden überhaupt gibt. Schätze, das ist kompletter Schwachsinn und ohnehin nichtig.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 30. Oktober 2008 19:24

Bei seltenen Edel--Züchtungen gibt es das schon ! Da darf das Tier nicht ohne Zustimmung weiter gegeben werden !


Tonica
beantwortet von Tonica am 29. Oktober 2008 23:12
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Du schreibst, das Deine Schwester ihren Hund abgeben muß. Sie muß ihn doch nicht zwingend verkaufen. Sie kann Ihn doch einfach so zu Dir geben, bis Sie Ihn selber wieder halten kann. Oder? L.G.


grada13
beantwortet von grada13 am 29. Oktober 2008 23:07
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so würde ich es verstehen.kannst bei einem tierheim fragen ob so ist.


PeterA
beantwortet von PeterA am 30. Oktober 2008 07:31
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so würde ich handeln: feststellen warum die züchterin unseriös ist. verstösst sie gegen das TSG dann würde ich es drauf ankommen lassen. sind es nur pers. abneigungen dann kommt es auf den richter an. der hund ist eine sache und so wird er auch als ware betrachtet. viele seriöse vdh züchter schreiben ein vorkaufsrecht in die verträge. damit soll bei abgabenotstand der käufer eine erste adresse zur abgabe haben. ob ein vorverkaufsrecht das gleiche ist müsste ein jurist wissen. facit: geht sie sie mit ihren hunden sch.... um würde sie meinen nicht bekommen.

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 30. Oktober 2008 17:59

Der Hund ist keine Sache sondern ein Tier! Es finden nur die Vorschriften über Sachen entsprechend anwendung, §90a BGB...


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 29. Oktober 2008 23:07
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Erkundigen beim Anwalt,evtl. Formfehler im Vertrag.


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