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Fehlender Wasserdruck in der Wohnung - zahlt die Reparatur der Eigent+ümer oder die Gemeinschaft

gefragt von berndhau am 21.10.2009 um 12:32 Uhr
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haushalt x 17.247 eigentumswohnung x 215

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 21. Oktober 2009 13:07
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Hilfreichste Antwort

Wenn der mangelnde Druck auf Ihre verkalkten Leitungen innerhalb der Wohnung zurückzuführen ist, dann Zahlen Sie. Wenn die Steigleitungen oder der Hausanschluß schon zu geringen Druck ermöglichen, dann zahlt die Gemeinschaft. Was macht denn der Druck in den benachbarten Wohnungen auf der gleichen Etage bzw. den darüber befindlichen Wohnungen? Ist der i.O., dann dürfte die Ursache innerhalb Ihrer Wohnung liegen.


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DonRamon
beantwortet von DonRamon am 21. Oktober 2009 12:34
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Das kann viele Ursachen haben, Leitung undicht, Druckminderer falsch eingestellt oder defekt. Filter zu...


tantenancy
beantwortet von tantenancy am 21. Oktober 2009 12:34
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haben denn alle zu wenig wasserdruck? also alle im haus? eigentlich muss dann der vermieter zahlen.. kommmt auch drauf an wieviel selbstbeteiligung ihr habt bei uns sind es 50 euro wenn die rechnung mehr wird zahl ich nichts wenn sie unter 50 bleibt muss ich zahlen .

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 21. Oktober 2009 16:32

hä. zum einen schreibt der Fragesteller Eigentum und zum andern meinst du die Kleinrepraraturklausel??? Wenn ja fröhliches zahlen, ich tus nicht. Denn es ist kein Schaden in der Wohnung.


FaulesTier
beantwortet von FaulesTier am 21. Oktober 2009 12:33
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naja fehlender wasserdruck muss ja auf ne beschädigung der hausleitung hinweisen.. jetzt kommt drauf an was kaputt ist bzw wo.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 21. Oktober 2009 12:36
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Der Eigentümer wird dafür aufkommen müssen. Da bin ich mir sicher. Aber nur er sollte auch den Auftrag zur Reparatur erteilen, sonst könnte es Probleme geben.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 21. Oktober 2009 16:32

quatsch


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