
Wenn der mangelnde Druck auf Ihre verkalkten Leitungen innerhalb der Wohnung zurückzuführen ist, dann Zahlen Sie. Wenn die Steigleitungen oder der Hausanschluß schon zu geringen Druck ermöglichen, dann zahlt die Gemeinschaft. Was macht denn der Druck in den benachbarten Wohnungen auf der gleichen Etage bzw. den darüber befindlichen Wohnungen? Ist der i.O., dann dürfte die Ursache innerhalb Ihrer Wohnung liegen.

Das kann viele Ursachen haben, Leitung undicht, Druckminderer falsch eingestellt oder defekt. Filter zu...

haben denn alle zu wenig wasserdruck? also alle im haus? eigentlich muss dann der vermieter zahlen.. kommmt auch drauf an wieviel selbstbeteiligung ihr habt bei uns sind es 50 euro wenn die rechnung mehr wird zahl ich nichts wenn sie unter 50 bleibt muss ich zahlen .
hä. zum einen schreibt der Fragesteller Eigentum und zum andern meinst du die Kleinrepraraturklausel??? Wenn ja fröhliches zahlen, ich tus nicht. Denn es ist kein Schaden in der Wohnung.

naja fehlender wasserdruck muss ja auf ne beschädigung der hausleitung hinweisen.. jetzt kommt drauf an was kaputt ist bzw wo.

Der Eigentümer wird dafür aufkommen müssen. Da bin ich mir sicher. Aber nur er sollte auch den Auftrag zur Reparatur erteilen, sonst könnte es Probleme geben.
quatsch