Habe eine Frage zur Ausstattung einer Wohnung. Bin im Dez. 2008 eingezogen, bereits bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass die Türe zur Küche fehlt, und 2 weitere Türen, zum Bad und Kinderzimmer, nur mit einem lauten Knall zu schließen sind, da diese total verzogen sind und klemmen. Ich hatte den Vermieter darauf angesprochen. Bis heute ist nichts geschehen.
Habe ich Anspruch auf eine Türe zur Küche? Muss ich das hinnehmen, dass Türen klemmen und nur mit Wucht zu schließen sind?
Grüße blackcat48

Warum zieht Ihr immer in Wohnungen, die nicht intakt sind und wollt hinterher die Mängel beseitigt. Dazu ist der Vermieter eigentlich nicht mehr verpflichtet, da Ihr die Wohnung mit der Unterschrift des Mietvertrages akzeptiert habt. Frag trotzdem mal an, ob er die verzogenen Türen repariert.

Natürlich hast du einen Anspruch darauf, das die Wohnung ohne Mängel ist. Ob die Türen nun bei Vertragsabschluss drin waren oder nicht, spielt keine Rolle, Türen gehören nun mal zur normalen Ausstattung einer Wohnung.
Fordere den Vermieter auf, diesen Mangel binnen einer Frist zu beheben, ansonsten kannst du die Miete mindern.
Stell dir mal vor ;-), es würde ein Fenster fehlen bei Besichtigung. Du unterschreibst...und dann sitzt du da ohne Fenster, nur ein Loch in der Wand.

Du hast die Wohnung ohne Tür zur Küche und mit verzogenen Türen gemietet. Das wußtest Du und Du hast es akzeptiert. Damit hast Du dem Vermieter gegenüber keinerlei Ansprüche mehr.
Du kannst natürlich höflich (ohne Mieterbund) nachfragen, ob er trotz allem was dran macht - aber wenn er das nicht möchte, mußt Du das hinnehmen. Es hat Dich ja niemand gezwungen, eine Wohnung ohne Türen zu mieten - Du hättest ja auch eine andere nehmen können.
Nochmals zur Verdeutlichung. Bitte richtig lesen, mein Kommentar von 9:25 Uhr. Bei der Besichtigung ging alles drunter und drüber. Türen waren wegen des Auszuges des Vormieters (Räumungsklage) ausgehängt. Ein weiterer Besichtigungstermin war aus div. Gründen nicht möglich. Daher konnte ich gar nicht feststellen, ob die Türen verzogen sind, oder welche fehlen. Bei Einzug am 15.12.08 habe ich den Vermieter darauf angesprochen, ein weiteres Schreiben erfolgte am 17.12. Erste Reaktion des Vermieters: chronischer Schreikrampf. Anschliesend erfolgte trotzdem eine Besichtigung Anfang Januar durch den Vermieter, der dann selbst erstaunt war über den Zustand der Türen. Eine weitere Besichtung erfolgte durch den Hausmeister sowie einen Handwerker, im Auftrag des Vermieters. Dabei wurde mir mitgeteilt, dass man meinen Wünschen nachkommt. Was bis heute nicht geschehen ist.

Hast du bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll gemacht?Setze ein Schreiben auf in dem du deinen Vermieter nochmal auf die Mängel aufmerksam machst.Setzt ihm eine Frist von 2 Wochen diese Mängel beseitigen zu lassen.Schreib dabei läßt er die Frist verstreichen nimmst du dir das Recht raus die Miete zu kürzen.Wie viel du kürzen darfst solltest du dich erst genau beim Mieterbund erkundigen.Bist du kein Mitglied gegen die normal auch gegen eine Gebühr Auskunft.Dann schickst du ihm das Schreiben per Einschreiben mit Rückantwort.
Ich habe zwar kein Übernahmeprotokoll, aber dafür habe ich mit Datum 17.12.2008, also zwei Tage nach Einzug, Fotos gemacht, im Beisein eines Zeugen. Diese Fotos habe ich dem Vermieter im Januar mit einem Schreiben zu kommen lassen. Reaktion des Vermieters, cholerischer Anfall. Ja ich bin im Mieterbund. Mir ging es jetzt nur um die Frage, ob zur Wohnungsauststattung unbedingt Türen gehören. Werde den Vermieter jetzt noch mal anschreiben mit Fristsetzung.
Schnuffduff am 8. Juni 2009 09:32 Na das denke ich wohl schon...dass Türen zur Wohnungsausstattung gehören.Wenn du im Mieterbund bist bitte dann geh und frag die und wie viel du kürzen kannst falls es möglich ist.Das solltest du vor deinem Brief machen damit du Klarheit hast.
ErsterSchnee am 8. Juni 2009 09:27 Nein, Mängel, die vor Unterschrift bekannt sind, berechtigen nicht zur Mietkürzung. Habe ich gerade Freitag mit einem Anwalt besprochen.
Türen gehören zum Haus. Der Vermieter muss nach erfolgter Terminlicher Aufforderung für Abhilfe schaffen. Falls er nichts unternimmt, lasse von einem Betrieb ein Angebot machen und lege das vor. Wenn das auch nicht funktioniert, drohe mit Mietkürzung
ErsterSchnee am 8. Juni 2009 09:26 Mietkürzung geht nicht, da die "Mängel" vor Unterschrift des Mietvertrages bekannt waren.

habt ihr ein keller oder dachboden? schau mal nach, ob da irgendwie eine tür steht. manche mieter, machen sie raus und stellen sie dort unter. vieleicht hat das der vormieter wieder vergessen. ansonsten, wenn ein türrahmen und schaniere dort angebracht sind hast du schon anspruch darauf vorallem das die anderen türen auch gemacht werden. sprech ihn doch noch mals darauf an, vieleicht hat er es nur vergessen
Danke erst mal für eure Antworten. Grundsätzlich: Bei der Besichtigung war der Vormieter beim Räumen der Wohnung, desweiteren war im Januar der Hausmeister in meiner Wohnung, der dem Vermieter mitteilte, dass die fehlende Türe nicht mehr vorhanden sei, weder Keller noch Speicher. Ende Januar besichtigte im Auftrag des Vermieters ein Handwerker die Wohnung. Er teilte dem Vermieter mit, dass es besser und günstiger wäre, neue Türen ein zu setzen, anstatt sämtliche Türen auf zu arbeiten. Denn die Türen allesamt sind über 30 Jahre alt. Nur das ist nicht meine Wunsch gewesen. Ich möchte lediglich eine Türe zur Küche, um Kochdünste im Treppenhaus zu vermeiden, und dass die Türe zum Bad ordentlich verschlossen werden kann. Seit dem Besuch des Handwerkers ist nichts mehr geschehen
badewasser am 8. Juni 2009 09:22 ruf ihn noch mal an, und erkläre ihm das und frage was nu gemacht wird. wenn dann nichts passiert, mieterschutzbund oder anwalt befragen
Warum hast Du bei der Besichtigung nicht schon auf die Mängel aufmerksam gemacht ?

Hast du ein Übergabeprotokoll? Wenn nicht hoffentlich einen Zeugen.
genau, nur so hast du evtl. Glück, da was machen zu können. Ansonsten - Pech. Bei so etwas sollte man sich immer absichern und i.d.R. hat ja der Mieter auch ein Übergabeprotokoll vorbereitet. So wars bei uns und als wir einzogen waren alle Mängel (wenn auch minimale) beseitigt.
dh. Erst mal unterschreiben und dann meckern...
jo, ein schönes Beispiel wo ein guter Makler nützlich gewesen wäre...als Zeuge...aber er hätte eh ein Übergabeprotokoll erstellt
Was nützt ein Zeuge? Mängel, die vor Unterschrift des Mietvertrages bekannt sind, werden mit Unterschrift des Vertrages akzeptiert. Deshalb berechtigen sie z.B. auch nicht mehr zur Mietminderung.
Vorher denken - nicht nachher meckern!