Auf einem Flug in die Türkei war nicht nur ein Anschnallgurt defekt sondern auch eine Gepäckklappe. Gibt es eine Möglichkeit erstattet zu werden für die fehlenden Sicherheitsmaßnahmen? Wer haftet, die Airline oder der Veranstalter?
Ist auf dem Flug etwas passiert?
Wurdest du durch herabfallendes Gepäck verletzt?
Ich hoffe, du hast den Flugbegleitern diese Mängel mitgeteilt, damit sie behoben werden können.
Sonst würde ich mich nochmal schriftlich an den Reiseveranstalter wenden.
Dass Geld erstattet wird oder dass Schadensersatz gezahlt wird, glaube ich kaum.

Das hättest Du vor dem Abflug beanstanden müssen, im Nachhinein kannst Du nur froh sein, dass nichts passiert ist.
Das Luftfahrtbundesamt kontaktieren siehe http://www.lba.de

Hast du einen Schaden erlitten. Schadensersatz gibt es logischerweise nur für den, der einen Schaden erlitten hat. Das ist logisch und richtig.

Generell haftet immer der, der eine Sache (hier das Flugzeug) in den Verkehr bringt - jedoch nur, wenn es zu einem Schaden kommt. Wie bereits gesagt, solche Mängel bei bekanntwerden sofort den Flugbegleitern melden und unverzügliche Gefahrenbeseitigung fordern. Definitiv darf die Maschine erst starten, nachdem sicherheitsrelevante Mängel wie die Gurte repariert wurden. Geschieht am Gate nichts, sofort das Luftfahrtbundesamt mit dem Handy anrufen (ggf. über Telegate 11880 o.a.), auch die Wahl des Polizeinotrufs ist in diesem konkreten Fall gerechtfertigt. Die Leitstelle der Polizei wird dann alles regeln. Wegen einer defekten Gepäckklappe kann man auch im nachhinein das LBA verständigen. Gurte gehören zu den wichtigsten sicherheitstechnischen Ausrüstungen und verhindern fast täglich weltweit z.T. schwere Unfälle, etwa bei schweren Turbulenzen.