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Fehlbuchung der (Online-)Bank

gefragt von royalroy1 am 10.01.2009 um 15:59 Uhr

Hallo, meine Bank (Online-Bank: Onvista-Bank) hat eine Fehlbuchung auf mein Konto vorgenommen (Konto besteht seit wenigen Monaten, schlechter Service, lange Wartezeiten, Konto und Depot werden in unregelmäßigen Abständen abgedated: bisher sehr schwach!!). Da sie das nicht bemerkt haben, dürfen sie ohne mein Einverständnis das Geld nicht selbst zurückbuchen. Sie wollen von mir jetzt eine Einverständniserklärung per Post und haben mich auch nochmals daran erinnert. Allerdings scheint es bei der Bank nicht zur guten Sitte zu gehören einen Rücksendeumschlag beizufügen. Ich sehe weder ein dort beim "Kundenservice" anzurufen (die Bank wirkt nicht sehr kompetent und das Konto werde ich auch nicht mehr lange behalten), noch das Rückporto für die Einverständniserklärung zu bezahlen, wenn die Bank schon nicht in der Lage ist richtig zu buchen. Muss ich denen überhaupt erlauben das Geld zurückzubuchen?

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Buchungsfehler x 3

1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 10. Januar 2009 16:21
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Ich würde es nicht tun! ;-)

Du darfst das Geld natürlich nicht abheben oder woanders hin überweisen, denn es ist ja nicht Dein Geld! Aber es würde mich interessieren, wie sich die Bank hier aus der Sache zieht, denn sie ist ja an der Fehlbuchung schuld.

Du kannst die Rückbuchungserlaubnis ja ohne Porto an die Bank schicken. Schreib einfach an die Stelle wo die Briefmarke hinkommt: "Gebühr bezahlt Empfänger!"

Und wenn der Brief dann zurück kommt, weil die Bank die Annahme verweigert hat, könnte diese Bank eine Geschmacksprobe an meinem verlängerten Rücken nehmen! ;-)


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 10. Januar 2009 20:26
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Bankfehler - das muss die Bank aus der Portokasse zahlen - eine Art Lehrgeld. Ich würd denen aber einen Brief schreiben


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 10. Januar 2009 16:19
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Ja, das musst Du. Oder wärst Du genauso "großzügig", wenn sie Dir versehentlich zu viel abgebucht hätten?

Ansonsten können sie mit einer Zwangsvollstreckung kommen, und da wird es richtig teuer. Bei zu Unrecht bezogenem Geld ist man nun mal zur Rückgabe verpflichtet. Das hat nichts mit der Bank oder der Person zu tun. Alles andere ist Diebstahl und somit ein Straftatbestand. Zumal Du es selber gemerkt hast.

Kommentar von Simple_avatar5smallTabaluga1961 am 10. Januar 2009 20:27

Diebstahl - wenn schon ungerechtfertigte Bereicherung


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