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Das Teil ist aus Kunststoff und daher kein Messer im Sinn des Waffengesetz.

Steht doch in rot darunter.
Es handelt sich um ein Trainings-Modell eines Messers.

Faustmesser sind seit der Novelle des Waffengesetzes vom 10. September 2004 in Deutschland verboten. Lediglich Jägern und Kürschnern ist die fachliche Benutzung erlaubt. Ansonsten wäre das ein Vergehen nach § 52 / III Nr. 1 WaffG

Nach einiger Suche habe ich den Feststellungsbescheid doch noch gefunden:

http://www.bka.de/nn_205630/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/Sonstige/071219FbZ89StingerKkatzenkopfschlagring,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/071219FbZ89StingerKkatzenkopfschlagring.pdf

War etwas schwieriger, da dieser Bescheid nicht in der Rubrik "Messer", sondern unter "Sonstige Gegenstände" zu finden ist.

Fazit: Dieser Push Dagger wurde tatsächlich nicht als Faustmesser eingestuft, er ist somit kein verbotener Gegenstand.

ABER: Die Behauptung, diesen Dagger könnte man frei ohne Altersbeschränkung führen, ist auf jeden Fall falsch. Auch wenn es kein verbotener Gegenstand ist, handelt es sich dennoch um eine Hieb- und Stoßwaffe, die a) erst ab 18 ist und b) dem Führungsverbot nach WaffG §42a unterliegt.