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Fast "Tankbetrug", welche Strafe wäre zu erwarten?

gefragt von pippi60pippi60 am 09.03.2008 um 20:20 Uhr

Durch Streß hätte ich mal nach dem Tanken, am hellichten Tag und natürlich mit eigenem Kennzeichen und nicht vermummt, das Bezahlen fast vergessen. Habe es zum Glück noch vor dem Abfahren bemerkt, aber mich interessiert: was wäre auf mich zugekommen? Wäre ich mit der "Ausrede" Streß davon gekommen?


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Laika2003
beantwortet von Laika2003 am 9. März 2008 20:23
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Wenn Du ansonsten nicht schon viele, viele Vorstrafen hast wohl eher gar nichts. Ich denke kaum, dass ein Staatsanwalt das weiter verfolgt hätte.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. März 2008 20:26
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Das hängt davon ab, ob man Dir glaubt, oder nicht.

Da Betrug ein reines Vorsatzdelikt ist, scheidet er aus, wenn Du aus Versehen gehandelt hast. Glaubt man Dir das Versehen nicht, reicht der Strafrahmen bis fünf Jahre.

Kommt also darauf an, wie ehrlich Du wirkst. Kenne Fallausgänge in beiden Varianten.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. März 2008 20:23
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mit einer Ausrede Stress nicht, sondern mit einer anzeige wegen Betrug, dazu wahrscheinlich eine fette Geldstrafe und Eintrag ins Vorstrafenregister..bei solchen Sachen kennt die Staatsanwaltschaft keinen Spaß... und das öffentliche Interesse ist in jedem Fall gegeben

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 9. März 2008 20:27

Da stimme ich Laika2003 zu. Ohne Vorstrafen, kommt da gar nichts. Man wird doch sofort ermittelt, erklärt das ganze, bezahlt, trägt die Kosten des Ganzen, und fertig.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. März 2008 00:18

das kommt darauf an ob der Tankstellenpächter Anzeige erstattet oder nicht! Erstattet er Anzeige wird auf jeden Fall ermitteln werden müssen


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 9. März 2008 20:27
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Ähm so etwas vergißt man doch nicht. Das ist doch ein Routineablauf. Man steckt die Zapfvorrichtung wieder in die Säule und geht zur Kasse.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 9. März 2008 20:31

Hast Du ne Ahnung was man aus Schusseligkeit alles vergessen kann.... ich meine wirklich unabsichtlich vergessen.

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 9. März 2008 20:32

Womit die Frage auch schon beantwortet wäre..:-)


anonym
beantwortet von Eisvogel am 9. März 2008 20:29
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Möglicherweise hätte die "Ausrede" funktioniert. Zum (strafbaren) Diebstahl (es handelt sich in diesem Fall meiner Ansicht nach nicht um Betrug, sondern um Benzindiebstahl) gehört auch die sogenannte Zueignungsabsicht. Die wäre in diesem Fall ja nicht gegeben. Darüber zu entscheiden, wäre aber im Zweifel die Aufgabe eines Gerichtes.





sunpoint
beantwortet von sunpoint am 9. März 2008 20:42
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Also wen Du es "glaubhaft" rüberbringen kannst passiert meist oder oft gar nichts. Vorraussetzung ist natürlich auch das Du ein unbescholtenes Blatt bist. Also: Die Polizei hätte an Hand des Kennzeichens (falls es an der Tankstelle notiert oder von einer Überwachungskamera eingefangen wurde) Dein Anschrift ermittelt und Dir wäre eine Anzeige wegenTankbetrug ins Haus geflattert. Dazu kannst Du Dich ja dann äußern. Vor der Äußerung natürlich unbedingt die Tankrechnung (mit einer dicken Entschuldigung dazu) bezahlen. Mit der Quittung dann zur Polizei. Meist wird das Verfahren eingestellt weil kein öffentliches Interesse besteht. Der Pächter der Tankstelle hat ja auch sein Geld und meist hat auch er kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung.


regideur
beantwortet von regideur am 9. März 2008 20:26
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Es währe zur Anzeige gekommen. Ob Dir die Ausrede jemand glauben würde möchte ich bezweifeln. Ich kenn aber von Fällen wo das genau wie Dir passiert ist. Man hat es dann zu Hause gemerkt und ist wieder zur Tankstelle gefahren um zu bezahlen. Damit war die Sache dann auch vom Tisch. Auf jeden Fall selbst etwas unternehmen und wenn es ein Anruf ist! Man kann sich möglicherweise auch eine Rechnung schicken lassen und diese dann bezahlen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 9. März 2008 20:54
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Danke für Eure Antworten! Da ich aber keine Vorstrafen habe und den Sachverhalt wirklich begründen könnte, wäre -hoffentlich- nichts Ernsthaftes passiert. Hätte mehrere Ärzte an der Hand, die bezeugen könnten, dass es wirklich Streß gewesen wäre. Und ich war selbst erschrocken, dass so etwas passieren kann! Mich hat nur interessiert: "was wäre wenn!"

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. März 2008 20:56

Träum' weiter. Dann würde jeder Straftäter mit der Entschuldigung "Stress" und entsprechenden Ärtze-Aussagen verhindern können, dass er zur Rechenschaft gezogen wird.



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