Fast die Hälfte meiner Abfindung sind Steuern? Anwaltskosten absetzbar?

4 Antworten

Anwaltskosten im Arbeitsgerichtsverfahren, sind in voller Höhe absetzbar. Das sind Kosten, die durch das Arbeitsverhältnis entstanden sind. Sie waren notwendig, damit du dein Recht durchsetzen konntest.

Weiter sollte die Minderung der Steuerlast durch die "Fünftelregelung" möglich sein. Hier habe ich dir einen Link eingefügt, wo du das nachlesen kannst.

http://www.finanztip.de/abfindung-steuerermaessigung/

Du bist klasse! Vielen Dank, das hilft mir schon echt weiter.

Wie kommst du zu dieser Aussage: "Weiter sollte die Minderung der Steuerlast durch die "Fünftelregelung" möglich sein.". Du hast ja eine Quelle dieser Regelung dargestellt. Wenn man die Quelle und die darin beschriebenen Voraussetzungen mit der Sachverhaltsbeschreibung vergleicht, dann ergeben sich doch sehr viele Lücken. Wie kommst du dann auf "möglich sein"?

@Hefti15

An welche Bedingungen die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung nach der Fünftelregelung gebunden ist, kannst Du hier http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html nachlesen.

Außerdem kannst Du auf der Seite einen Abfindungsrechner herunterladen, mit dem die Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung geprüft werden. Denn die meisten Abfindungsrechner im Internet setzen einfach voraus, dass die Fünftelregelung immer gilt.

Unabhängig davon: Sollten dir wirklich zuviel Steuern abgezogen worden sein, sollte das vom Finanzamt aufgrund Deiner Einkommensteuererklärung im Folgejahr berichtigt und die Steuer erstattet werden.

@Ernsterwin

Die Antwort war nicht für mich, sondern für den Fragesteller?!?

Ein Vergleich der Steuerabzüge mit denen der Kolleginnen ist nicht möglich, weil für den Arbeitgeber bei jedem anderen Kollegen höchstwahrscheinlich ein anderer Lohn/ein anderes Gehalt, andere Steuerklassen, (Kinder-)Freibeträge, Kirchensteuerabzüge zu berücksichtigen sind. Auch der Entlassungzeitpunkt wirkt sich auf den Steuerabzug des Arbeitgebers durch die Hochrechnung des Einkommens auf das Kalenderjahr möglicherweise aus.

Ob die Steuerberechnung in Deinem Fall richtig war, wird sich letztendlich erweisen, wenn Du für das Jahr der Abfindungszahlung die Steuererklärung abgibst und alle entlastenden Werbungskosten (auch die Anwalts- und Gerichtskosten), Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machst.

Mit einem Abfindungsrechner, wie im Internet zu finden - beispielsweise http://www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner-2014-abfindung-berechnen-mit-fuenftelregelung.html - kannst Du näherungsweise Deine letztendliche Steuerlast kalkulieren. Abweichungen in Form von Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen werden dann mit dem Einkommensteuerbescheid berichtigt.

Klar gibt es die sogenannte "Fünftelregelung". Nur die wird doch vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Weiterhin sollte man wissen, für diese Regelungen gibt es ganz spezielle Voraussetzungen.

" vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt"

Das kann sein, muss aber nicht. Zwar ist der Arbeitgeber laut Gesetz dazu verpflichtet, doch werden in der Praxis aus Unsicherheit und Unkenntnis hierbei viele Fehler gemacht.

Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber bestenfalls die Angaben berücksichtigen kann, die ihm in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen zur Verfügung stehen. Auch dadurch kann es zu Abweichungen kommen, wie beispielsweise hier http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html erläutert.

@Ernsterwin

Fangen wir mal ganz vorne an: "doch werden in der Praxis aus Unsicherheit und Unkenntnis hierbei viele Fehler gemacht" - das haben sie sich ausgedacht oder?

Und ernsthaft, lesen Sie den Sachverhalt nochmals nach. Es geht um 57.000 Euro und Massenentlassung. Es gab einen Sozialplan.... Kennen Sie sich mit der Realität aus?

Wenn er von "Massen" schreibt, wenn es schon einen Sozialplan gab, wenn Abfindungen in dieser Höhe gezahlt werden,.... dann glauben sie ernsthaft, da hat sich keiner Gedanken über die "Fünftelregelung" gemacht? Wäre ja mal was ganz neues.

Kurze Frage, wie viele Fälle kennen sie denn (und die müssen mit diesem Fall nicht zwingend vergleichbar sein) in dem der Arbeitgeber diese Regelung hätte anwenden können (und warum auch immer), aber nicht angewandt hat. Nennen Sie einfach mal eine Zahl. Mich interessiert nur, ob Leute irgendwo was lesen, da irgendeine Ausnahme aufschnappen und dann glauben, dies sei die Regel.... Also, nennen sie mal ein Zahl.

Und zu ihrer Aussage mit der "Unsicherheit und Unkenntnis", können sie da auch aus persönlichen Erfahrungen berichten. Da ja jedes Kind heutzutage weiß, dass i.d.R. alle Firmen die Angestellt haben einen Steuerberater für die steuerlichen Angelegenheiten haben, bin ich insbesondere an der "Unkenntnis" interessiert. Gerade Entlassungen und Abfindungen sind ja ein relativ "seltener" Sachverhalt. Gerade hier wird jeder Steuerberater "intensiv und genau einsteigen". Wenn Sie da also belastenden Daten haben, dass es dort "Unkenntnis" gibt, dann wäre dies ja eine Meldung an die Steuerberaterkammer... wert.

Der einbehaltene Betrag setzt sich aus Steuern und Krankenversicherung zusammen. Eine Abfindung wird auch irgendwie mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Erkundige dich mal beim Jobcenter/Finanzamt oder Steuerberater. Anwaltskosten/Gerichtskosten sind wohl absetztbar, Goggle sagt dir mehr.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Mit dem Arbeitslosengeld wird meine Abfindung zum Glück nicht verrechnet, das passiert nur, wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, also die Arbeitslosigkeit quasi mitverschuldet hat. Das ist bei mir ja nicht der Fall. Im Gegenteil, ich habe viel Zeit, Mühe und Geld investiert, um meinen Job zu behalten. Die Abfindung war teil des Sozialplans, den der Betriebsrat mit meinem Ex-Arbeitgeber abgeschlossen hat, um die Einbußen der Betroffenen zu mildern.

"Der einbehaltene Betrag setzt sich aus Steuern und Krankenversicherung zusammen"

Auf Arbeitslohn oder Gehalt werden Steuern und Sozialversicherung (nicht nur Krankenversicherung) berechnet und vom Arbeitgeber einbehalten. Abfindungen sind nur zu versteuern. Krankenversicherung oder andere Sozialversicherungen werden nicht von der Abfindung abgezogen, soweit es sich um eine echte Abfindung handelt, wie wohl höchstwahrscheinlich in diesem Fall hier. Siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-sozialversicherung-beitrag