Der Samstag ist zwar ein Werktag, aber gibt es dort nicht doch Einschränkungen bzgl. der Arbeitszeit (sehr laut) Ab wann darf begonnen werden und wann muss Schluss sein? Es geht um die Fassadendämmung von nur zwei Seiten - bringt das überhaupt etwas? Vermutlich handelt es sich um Landesrecht - wir wohnen in NRW
Es kommt darauf an, ob es eine Firma macht oder Du selbst privat. Für Firmen gibt es in dem Sinn keine Ruhezeiten, die können in der Zeit von 07:00 - 20:00 h arbeiten. Privat müßtet Du Dich bei Deiner Stadt/Gemeinde erkundigen.

Da würde ich mich bei der Gemeinde erkundigen, die wissen das genau

Samstags gelten die gängigen Ruhezeiten, die auch Mo-Fr. gelten.
Begonnen werden darf ab 7 Uhr bis 20 Uhr. Mittagspausen werden von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.

ist genau wie an anderen werktagen aber ab 22 uhr ist ruheschtorung wenn ihr aber nicht sicher seit auf demm rathaus oder beim burgerbüro nachfragen
samstags darf nur bis 13.00 uhr gewerkelt werden...-)

Wenn der Bauherr die Woche über on work ist und auf seinem Bau selber Hand anlegt, ist er berechtigt, das an Wochenenden zu tun (vonwejen: wann denn sonst) Wenn Du Euer zuständiges Ordnungsamt/ Bauamt anrufst - nu nich gleich fette Anzeige, sondern zwecks friedlicher Nachfrage! - wird man Dir diesbetreffend Genaueres zu Eurer speziellen Gemeindeordnung sagen, was von Fall zu Fall variieren kann.