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Fassade von Mehrfamilienhaus beschädigt!

gefragt von sonnengott am 12.05.2008 um 17:27 Uhr

eine baufirma hat beim neubau auf dem nachbargrundstück unser mehrfamilienhaus beschädigt. jetzt will die firma aber nur die beschädigte seite am haus wieder in ordnung bringen. ist dies rechtlich in ordnung, oder muß die firma das ganze haus streichen?


Reply


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 12. Mai 2008 17:30
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Wieso hat sie die anderen Seiten des Hauses auch beschädigt.

Die Firma muss nur den Schaden beheben und das ist ein Hausseite.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. Mai 2008 17:32
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nur die hausseite natürlich, dachtest du, du kommst so locker an einen kompletten hausanstrich?


Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Mai 2008 17:32
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Die beschädigte Seite reicht.


Käpt'n Gruenbaer
beantwortet von Käpt'n Gruenbaer am 12. Mai 2008 17:32
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Nur der eigentliche Schaden muß behoben werden, das sehe ich genauso.


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 12. Mai 2008 17:34
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Der eigentliche Schaden muß so behoben werden, daß er optisch zum Rest des Hauses passt. Mehr kannst Du nicht verlangen.





anonym
beantwortet von hochglanz am 12. Mai 2008 17:34
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Das Einzige, worauf du bestehen kannst ist, dass bei der auszubessernden Seite auch die gleiche Farbe benutzt wird - mehr aber auch nicht.


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