Farhzeugschein verloren!
Hallo,
folgende Situation: ich habe einen Roller gebraucht gekauft und bevor ich diesen ummelden konnte, habe ich den Fahrzeugschein verloren. Ich habe allerdings den Fahrzeugbrief und einen Kaufvertrag. Kann ich damit auch auf die Gemeinde gehen und durch eine Verlustanzeige einen neuen Fahrzeugschein bekommen oder kann das nur der zuletzt eingetragene Besitzer der im Fahrzeugbrief steht?
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Antwort von lillibut 26.10.2011
Tag gerettet! Vielen Dank für die schnellen und guten Antworten!
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Mit dem Brief, dem Kaufvertrag, einer gültigen TÜV-Abnahme-Bescheinigung und Deinem Personalausweis (nicht vergessen!) gehst Du zu Deiner Landkreisverwaltung/Landratsamt. Dort ist die Kfz-Zulassungsstelle und dort werden Kfz-Scheine ausgestellt. Das kostet die übliche Verwaltungsgebühr, ist aber problemlos zu machen.
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Du geht zur Zulassungsstelle mit dem Fahrzeugbrief und meldest das FAhrzeug um und den Verlust des alten Scheins. Ggf. TÜV Gutachten und den Kaufvertrag hätte ich bei der Ummeldung mit dabei.
Der Fahrzeugbrief ist der Eigentumsnachweis.
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Der Schein gilt sowiso nur für den Nachweis das der Roller angemeldet ist. Man braucht den Brief zum anmelden und dann bekommt man einen neuen Schein (und Brief).
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Du hast den Brief und kannst damit einen neuen Schein austellen lassen.