Hallo.
Ich wollte mal fragen, ob es üblich ist, dass bei Minijobs (Bürohilfskraft) die Fahrtkosten erstattet werden. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht nicht oder?
Hat man Anspruch auf Urlaub?
Ich möchte neben der Schule diesen Minijob machen. Die Schulpflicht endet in 1 Monat und danach würde ich den Minijob neben ALG weiter machen. Gibt es hierbei irgendwelche Besonderheiten?
Dankeschön und liebe Grüße!
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
fahrgelderstattung kann der arbeitgeber zahlen, aber das muss er nicht, jedenfalls eine verpflichtung besteht nicht und die wenigsten tun es.
urlaubsanspruch hat auch ein minijobber.

Es besteht keine Pflicht zur Fahrtkostenerstattung.
Du hast einen Urlaubsanspruch wie alle anderen Mitareiter auf gleichem Posten.
Dein Nebenverdienst wird größtenteils mit em Arbeitslosengeld verrechnet.
DH, sonst bekommen wir ja keine...:o))
DH!