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Farhrtkostenerstattung/Urlaub bei Minijob?

gefragt von Yura87 am 29.05.2008 um 16:28 Uhr

Hallo.

Ich wollte mal fragen, ob es üblich ist, dass bei Minijobs (Bürohilfskraft) die Fahrtkosten erstattet werden. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers besteht nicht oder?

Hat man Anspruch auf Urlaub?

Ich möchte neben der Schule diesen Minijob machen. Die Schulpflicht endet in 1 Monat und danach würde ich den Minijob neben ALG weiter machen. Gibt es hierbei irgendwelche Besonderheiten?

Dankeschön und liebe Grüße!


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Mai 2008 16:31
2x
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fahrgelderstattung kann der arbeitgeber zahlen, aber das muss er nicht, jedenfalls eine verpflichtung besteht nicht und die wenigsten tun es.

urlaubsanspruch hat auch ein minijobber.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Mai 2008 16:43

DH!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Mai 2008 16:32
1x
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  • Es besteht keine Pflicht zur Fahrtkostenerstattung.

  • Du hast einen Urlaubsanspruch wie alle anderen Mitareiter auf gleichem Posten.

  • Dein Nebenverdienst wird größtenteils mit em Arbeitslosengeld verrechnet.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 29. Mai 2008 16:45

DH, sonst bekommen wir ja keine...:o))



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