FanSub Gruppen downloaden rechtliche folgen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wer Animes, egal ob DE-lizenziert oder nicht (§ 2 UrhG), herunterladet (§ 16 UrhG), muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen (§ 106 Abs. 1 UrhG).

Der Versuch ist strafbar (§ 106 Abs. 2)

Strafantrag (§ 109 UrhG) kann sowohl der Produzent des Animes (§ 7 UrhG), als auch die Lizenzinhaber, wie Kazé, Crunchyroll usw., stellen. <--- (Das machen die eh nicht ;D)

§ 109 Strafantrag

"In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt"

In den letzten 750 Jahren wurde in D. noch Niemand wegen eines Downloads verurteilt, so lange es keine Kinderpor... waren.

Nur gegen Uploads gehen die Rechte-Inhaber in der Regel vor. Der Augsburger Anwalt, der es jetzt auch wegen Downloads (von Redtube-Por...) versucht hat, hatte noch keinen Erfolg - und die Fachwelt gibt ihm auch keine Chancen.

Meiden sollte man lediglich Tauschbörsen, bei denen man gleichzeitig mit dem Download die selben Werke wieder uploaded - oder gar seine halbe Festplatte.

Gruß aus Berlin, Gerd

Viele Gruppen subben deswegen auf nicht mehr. leider. Rechtlich sind eher die in der Problem zone. Du nicht. Crunchyroll ist der tot der subber Kultur. Hoffen wir mal nicht aber in den Staaten war es leider so