Hallo! Ein Freund von mir wollte das ich hier folgende Frage stelle.
Es geht um die Familienzusammenführung, er möchte seine Frau und Kind nach Deutschland holen. Es handelt sich praktisch sowohl um Ehegattennachzug als auch um Kindernachzug. Lebensunterhalt ist gesichert, alles andere auch. Ich bitte euch, falls jemand sich damit auskennt, lediglich folgende Frage zu beantworten:
§ 29 Familiennachzug zu Ausländern
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis besitzen und ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.
Kennt jemand die genauen Zahlen? Er muss nun logischerweise eine neue, größere Wohnung anmieten, aber bei allen seinen Nachfragen beim Ausländeramt, wie viele Meter er genau braucht, bekam er so eine Antwort wie "erst mieten, dann schauen wir ob es ausreicht"!!! Blöd, nicht wahr? Jetzt muss er eine Wohnung mieten, ohne zu wissen ob sie dann "zugelassen" wird.
Also, bitte, falls jemand damit zu tun hatte oder genaue Zahlen kennt, oder sonst etwas worauf es sonst bei der "ausreichend Wohnfläche" ankommt, hier rein schreiben :)
Vielen Dank!

einer einzelnen Person stehen ca. 40 m² zu bei einer Familie mit 3 Personen sind ca. 65 m²- 70 m² angemessen.

Ich denke dass es ausreicht, wenn er 1 Schlafzimmer, ein Kinderzimmer, ein Bad und eine Wohnkueche hat. Dementsprechend ca. 60qm
Danke, ich brauche aber wirklich genaue Zahlen :(
domchef am 20. Februar 2009 14:16 es gibt keine genauen zahlen, zumal sie auch von bundesland zu bundesland unterschiedlich sind. NRW z.B. 45 qm, RLP z.B. 55 bei einzelpersonen
Nellina am 20. Februar 2009 14:22 ich habe das gefunden und werde jetzt noch weitersuchen: 2. Ausreichender Wohnraum steht der Familie, wie von § 17 Abs. 2 Nr. 2 AuslG gefordert, zur Verfügung. § 17 AuslG trifft keine eigene abschließende Bestimmung über die Anforderungen an ausreichenden Wohnraum. Er regelt in Absatz 4 Sätze 1 und 2 lediglich eine Obergrenze und eine Untergrenze der Anforderungen. Ausreichend ist Wohnraum dann, wenn er für die Unterbringung eines Wohnungssuchenden in einer öffentlich geförderten Sozialmietwohnung genügt, d.h. wenn er nach Anzahl der Räume und Wohnfläche dem Wohnraum entspricht, der der Familie nach den wohnungsrechtlichen Vorschriften überlassen werden dürfte. Schaue mal zu diesen Link, der koennte Dir weiterhelfen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=34801&ccheck=1
Vielen herzlichen Dank! Ich habe auch etwas gefunden, hier: http://www.bilkay-oeney.de/politisch/kleine_anfragen/1340597.html
".. Ausreichender Wohnraum ist stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied im Alter von über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) angemessen mitbenutzt werden können. Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres werden nicht mitgezählt."
Das gilt aber wahrscheinlich nur für Berlin, es ist wohl so, dass es wirklich vom Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und er ist in Stuttgart. Kennt jemand die Zahlen für Baden-Württemberg? :)
ich würde mal sagen wenn er vom der behörde lebt sollte seine familie da beiben wo sie ist da wir schon genug für andere zahlen
sorry ist meine ansicht
Onnlein am 20. Februar 2009 14:06 Frage nochmal lesen!
Genau, keiner will Geld von "euch", er zahlt genügend Steuern für "euch". SORRY, war jetzt die Antwort für duwieich, nicht für die anderen!
für mich brauchst du keine steuern zahlen das mache ich schon selber

Wenn er eine Wohnung sucht und meint, z.b 3 Zimmer mit ca. 90qm reichen aus für 3 Leute, dann kann er die doch mieten...wenn er sie nicht für zu teuer hält und sich die Miete nicht leisten kann. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Behörden darauf achten in wieviel qm eine nach Deutschland geholte ausländische Ehefrau mit Kind bezieht...ausser der Mann bezieht HartzIV, aber dann widerum müsste ihm die Arge die angemessenen qm für so und soviel Personen nennen.
Naja, ich weiß auch nicht.. Er lebt nicht vom HartzIV, er arbeitet. Aber das ist wirklich das Problem für ihn eine neue Wohnung zu finden, und er schaut sich alle Angebote an. Und wenn er irgendwie ein gutes Angebot bekommt, wo die Wohnung z.B. , sage ich, 68m groß ist und ansonsten alles i.O. ist und er nimmt die und im Endeffekt braucht er 69m.. Dann hat er wirklich ein großes, teures Problem.
Engelchen46 am 20. Februar 2009 14:32 Er sollte sich mal bei einem Anwalt oder beim Wohnungsamt informieren, ob die Behörden ihm wirklich so einen Stress wegen einem qm machen können..ob das wirklich so rechtens ist. Ich denke mal nicht, denn wenn er arbeitet, die Miete alleine bezahlt, wer will ihm dann vorschreiben, wieviel qm die Wohnung haben darf..es müsste eigentlich allen egal sein, auch wenn er auf einen Bauerhof ziehen würde.
".. ob die Behörden ihm wirklich so einen Stress wegen einem qm machen können"
Oh doch, und wie..
Engelchen46 am 20. Februar 2009 14:48 Ja ich weiß, können tun die viel...Frage wäre aber, wenn er alles alleine finanziert, ob dann diese Einmischung von Seiten der Behörde auch rechtens ist.
mit ausreichender Wohnraum ist eben gemeint, dass die Wohnung (in dem Fall jetzt) auch ein Kinderzimmer haben muss. Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Kinderzimmer. Wenn die Wohnung gut aufgeteilt ist, sind da knapp 60 qm. Wobei da dann meist das Kinderzimmer nur so um die max. 8qm hat. Es gibt doch in fast allen Städten Ausländerbeauftragte und z.B. Ausländerausschüsse. Da müsste er sih vielleicht einmal im Rathaus erkundigen oder über die Internetseite seines Heimatortes gehen. Viel Glück .
Danke! Woher stammen die Zahlen, wenn ich fragen darf? :)
von der Wohnungsgesellschaft der Stadt München
Danke schön!